Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die überplanmäßige / außerplanmäßige Auszahlung, unter Beachtung des § 105 KVG LSA, für das Haushaltsjahr 2021 für folgende Sachkonten:

Invest-Nr.:       42410115002             Sportstätten

424101.785300  Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen      244.000,00 €

 


Frau Korb stellt die Beschlussvorlage für die über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für das Programm Investitionspakt soziale Integration im Quartier, Programmjahr 2018 vor. Dieses wird für die bauliche Instandsetzung und Sanierung des Bauumfeldes und der Regenentwässerung der Sporthalle Schweinitz an der Grundschule benötigt.

Bei der Sanierung der Sporthalle in Schweinitz sind Fördermittel übrig geblieben und sollen nun für die notwendige Erneuerung des Regenentwässerungssystems genutzt werden. Der Antrag auf Umschichtung der Mittel, nicht nur zur Nutzung für das Gebäude, sondern auch für die Außenanlagen, wurde vom Land bereits bestätigt. Um die Maßnahme durchzuführen sind überplanmäßige / außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 244T € durch Beschluss zu bestätigen, damit die Mittel den Produktkonten im Haushalt 2021 noch zur Verfügung gestellt werden können. Davon ist ein Eigenanteil von 29T € aus Veräußerungserlösen vorgesehen.

 

Herr Baumgart interessiert, was genau für 200T € Wasserkanalisation gebaut werden soll.

 

Frau Korb teilt mit, dass das Regenentwässerungssystem im Areal zwischen KiTa und Grundschule erneuert werden soll. Dazu sind Erdarbeiten und die Erstellung neuer Kanäle nötig, damit das Regenwasser ordnungsgemäß ablaufen kann.

 

Herr Jahn erklärt zu den Hintergründen, dass der Starkregen in 2018 Wasserschäden in den unteren Räumen der Grundschule verursacht hat, welche aufwendig saniert wurden. Er ist daher froh über die zusätzlichen Mittel zur Instandsetzung der Regenentwässerung, um erneuten Schäden vorzubeugen. Dazu sind Tiefbauarbeiten mit Rohrverlegung der Entwässerung notwendig.

 

Herr Nowak fragt nach, ob das Entwässerungssystem bis zum Weinkeller in Schweinitz führt.

 

Herr Jahn kann dazu keine Auskunft geben und bittet in solchen Fällen Voranfragen zu stellen, nachdem die Unterlagen versandt wurden.

 

Herr Gottwald spricht an, dass es ihm wichtig ist, dass eine Baumaßnahme in Höhe von ¼ Mio.€ auch fachgerecht begleitet wird.

 

Herr Jahn betont, dass dies Aufgabe und Verantwortung der Verwaltung ist. Bei dieser umfangreichen Baumaßnahme ist eine planerische Leistung notwendig. Die gewünschten detaillierteren Informationen zum Umfang der Baumaßnahme werden im Hauptausschuss geliefert.

 

Der Beschluss wird einstimmig empfohlen.