Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die außerplanmäßige Auszahlung, unter Beachtung des § 105 KVG LSA, für das Haushaltsjahr 2021 für folgendes Sachkonto:

 

Invest-Nr: 21610120001

Sekundarschule Nord Finanzierungsvereinbarung LK WB

 

216101.785300  Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen      177.600,00 €

 


Herr Jahn leitet ein, dass es um die außerplanmäßige Auszahlung für die Gestaltung der Außenanlagen an der Sekundarschule Jessen Nord geht. Die Vergabe zu dieser Maßnahme wurde gestern in der Bauausschusssitzung bestätigt.

 

Frau Korb trägt vor, dass es sich hier nicht um eine Förderung vom Land handelt, sondern um eine Kooperation mit dem Landkreis Wittenberg. Die Finanzierungsvereinbarung wurde i.H.v. 911.100€ für das HHJ 2020/2021 beschlossen und wird nun um 177.600€ aufgestockt. Diese Mittel sollen für Einbauten und Spielgeräte eingesetzt werden. Der Landkreis trägt die gesamten Kosten dieser Maßnahme.

 

Herr Baumgart möchte wissen, warum bereits 911.100€ für Außenanlagen ausgegeben wurden und jetzt nochmal 177.600€ benötigt werden.

 

Frau Korb erklärt, dass es vorher nicht nur um die Erstellung der Außenanlagen ging, sondern auch um z.B. den Schallschutz im Gebäude innen.

 

Herr Jahn ergänzt, dass auch Tiefbauarbeiten, sowie der Regenwasserkanal und die Feuerwehr Zufahrt erneuert wurden. Die Aufstockung ist für die Spielgeräte und Bäume auf dem Schulhof vorgesehen.

 

Frau Dressel fragt nach, ob für diese zusätzliche Maßnahme eine extra Ausschreibung gemacht wurde.

 

Herr Jahn bestätigt dies. Der Bauausschuss hat am 01.11.2021 die Vergabe bestätigt und die Firma Schliebener hat den Auftrag dazu bekommen.

 

Frau Dressel interessiert, ob es ein extra Pakt ist und ob es sich um Fördermittel handelt.

 

Frau Korb bemerkt dazu, dass es kein extra Pakt ist und es auch keine Fördermittel sind. Es handelt sich um eine Kooperation mit dem Landkreis. Die 177.600€ werden vom Landkreis zusätzlich zur bestehenden Finanzierungsvereinbarung i.H.v. 911.100€ zur Verfügung gestellt.

 

Herr Jahn führt aus, dass die Schule als Einrichtung der Stadt Jessen (Elster) gehört und der Landkreis die Schule betreibt. Wir werden mit Aufgaben beauftragt, planen im Haushalt die Einnahmen und Ausgaben während die Kosten dafür der Landkreis trägt. Da der Betrag die Kompetenz des Bürgermeisters übersteigt, ist haushaltsrechtlich eine Bestätigung vom Stadtrat nötig.

 

Der Beschluss wird einstimmig empfohlen.