Sitzung: 16.11.2021 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Ermächtigung des Bürgermeisters zur vorläufigen Haushaltsführung 2022 gemäß
§ 104 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit gültigen Fassung.
Kämmerin Korb informiert zur beabsichtigten Ermächtigung, dass der Haushalt 2022 noch nicht vorliegt. Sie geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein.