Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Ermächtigung des Bürgermeisters zur vorläufigen Haushaltsführung 2022 gemäß 

§ 104 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit gültigen Fassung.


Kämmerin Korb informiert zur beabsichtigten Ermächtigung, dass der Haushalt 2022 noch nicht vorliegt. Sie geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein.