Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, die mit der verkürzten Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2014 bis 2020 im Zusammenhang stehenden und sich daraus ergebenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt bzw. Finanzhaushalt in Summe zu genehmigen.

 


Kämmerin Korb geht ausführlich auf die Begründung der Sitzungsvorlage ein. Sie informiert, dass sich Umgliederungen ergeben können, die nicht vorhersehbar sind. Sie bezieht sich auf ihre E-Mail vom Freitag, dem 12.11.2021. In der hat sie allen Hauptausschussmitgliedern Erläuterungen zukommen lassen.

Des Weiteren bezieht sie sich auf die gesetzliche Grundlage des § 45 Abs. 1 KVG LSA vom 17.06.2021, in Verbindung mit weiteren Paragrafen.

 

Stadtrat Nowak legt Wert auf Information, in welcher Größenordnung die Umbuchungen stattfinden.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg bezeichnet diese Maßnahme als Auflockerungen, die das Land den Kommunen genehmigt.

 

Stadtrat Thieme möchte wissen, ob bereits Beispiele bekannt sind. Kämmerin Korb führt Straßen und Brücken an, hier ist der überwiegende Teil bereits ausgezahlt. Vieles ist bereits im konsumtiven Teil gebucht, wird umgebucht in den investiven Haushalt. Sie prognostiziert, dass das Ergebnis sich eher verbessern wird.

 

Stadträtin Wolf hat keine diesbezügliche E-Mail gelesen und erhält von Bürgermeister Jahn die Info in Schriftform.

 

Bürgermeister Jahn macht deutlich, es betrifft vorwiegend die Hochwassersanierungsmaßnahmen, die zu 100 Prozent gefördert wurden und im konsumtiven Teil untergebracht wurden. Diese werden dem investiven Haushalt zugeführt.