Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Einwendungen gegen die Bürgermeisterwahl am 26.09.2021 liegen nicht vor.

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt gemäß § 51 (1) i.V.m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 26.09.2021.

 


Hauptamtsleiterin König informiert, dass es keine Einwendungen gegen die Bürgermeisterwahl gibt.

Die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl soll in der Stadtratssitzung am 30.11.2021 beschlossen werden. Sie bittet um Weiterleitung in den Stadtrat.