Sitzung: 16.11.2021 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Einwendungen gegen die Bürgermeisterwahl am 26.09.2021
liegen nicht vor.
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt gemäß § 51
(1) i.V.m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land
Sachsen-Anhalt die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 26.09.2021.
Hauptamtsleiterin König informiert, dass es keine Einwendungen gegen die Bürgermeisterwahl gibt.
Die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl soll in der Stadtratssitzung am 30.11.2021 beschlossen werden. Sie bittet um Weiterleitung in den Stadtrat.