Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Jessen (Elster) für das Haushaltsjahr 2022


Frau Korb führt Erläuterungen zum vorgelegten Haushaltsplanentwurf aus.

Dabei geht Sie auf die Eckzahlen des Haushaltes ein. Dieser weist im Ergebnisplan ein Defizit von 544.400 € aus. Der Finanzplan schließt mit einem planseitigen Ergebnis von 2.187.300 € ab. Des Weiteren ist in dem Haushalt eine Kreditermächtigungen i. H. v. 833.000 € vorgesehen. Die Verpflichtungsermächtigungen betragen 3.296.800 €.

Der Liquiditätskredit wird auf 2 Mio. € festgesetzt und die Realsteuerhebesätze bleiben unverändert. Diese Eckzahlen sind alle in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 festgehalten. Zusätzlich wurden unter § 6 der Haushaltssatzung Haushaltserleichterungen aufgegriffen, die zur Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster) korrespondieren.

Weiter erfolgte eine zeitliche Abfolge vom Beginn bis zur Fertigstellung des Planentwurfes 2022. Dabei wurden keine Kürzungen von angezeigten Mehraufwendungen durch die Ämter vorgenommen. Die Planzahlen wurden geprüft, fehlerhafte Ansätze korrigiert.

 

Frau Korb erklärt, dass das Haushaltsvolumen ungefähr dem Niveau von 2021 entspricht. Es konnte kein Ausgleich aufgrund von erhöhten Umlagen und zusätzlichen Instandhaltungs- und Betriebsaufwendungen erreicht werden.

Der Ausgleich ist teilweise durch die Zahlung eines pauschalen Ausgleichs der Corona-bedingten Gewerbesteuerausfälle 2021 i. H. v. 196.800 € durch das Land Sachsen-Anhalt möglich.

Die Erträge sind im Vergleich zum Vorjahr um 247.500 € gestiegen. Dies ist vorwiegend auf steigende Steuererträge zurückzuführen. Die Zuweisungen sind rückläufig, da die Maßnahmen zur Hochwasserschadensbeseitigung 2021 ausgelaufen sind.

Der überwiegende Teil der Erträge in 2022 kommt aus dem Teilhaushalt 10 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ mit 64%, gefolgt vom Teilhaushalt 4 „Soziales und Jugend„ mit 17% und Teilhaushalt 7 „Verkehrsflächen- und anlagen“ mit 6%. Wobei beim letzteren der größte Anteil auf die Sonderposten zurückzuführen ist, welche keinen Geldfluss haben.

Die Aufwendungen sind annähernd auf dem gleichen Niveau des Vorjahres.

Die Personalaufwendungen sind aufgrund von Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst gestiegen.

Bezüglich der Kontengruppe „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ verweist Frau Korb auf die ausgeteilte Tischvorlage, in der einige ausgewählte Aufwandsmehrungen dargestellt sind. Minderaufwendungen sind hier für die Haltung von Fahrzeugen zu verzeichnen. In 2021 erfolgte die Hauptinspektion des Hubretters der freiwilligen Feuerwehr Jessen. Diese Kosten sind 2022 nicht mehr berücksichtigt.

Die Transferaufwendungen sind aufgrund der erhöhten Kreisumlage und einer zusätzlichen Umlage an den WAZV gestiegen. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden Mehraufwendungen für die Abbildung der Zensuserhebungsstelle berücksichtigt.

Der größte Teil der Aufwendungen ist im Teilhaushalt 4 „Soziales und Jugend“ mit 24% zu finden. Der Teilhaushalt 10 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ mit 23% weist nur geringfügig weniger Aufwendungen aus. An 3. und 4. Stelle folgen Teilhaushalt 7 „Verkehrsflächen- und anlagen“ mit 17% und Teilhaushalt 1 „Innere Verwaltung“ mit 14%.

 

Frau Korb teilt mit, dass in der mittelfristigen Ergebnisplanung der Haushalt auch in 2023 unausgeglichen ist. Erst in 2024 ist ein Ausgleich bzw. ein leichter Zuschuss ausgewiesen. Dieser kann insofern erreicht werden, wenn die Erträge tendenziell einen weiteren Zuwachs verzeichnen, das neue FAG LSA den gestiegenen Finanzbedarf der Kommunen weiterhin berücksichtigt, die Kreisumlage einer moderaten Entwicklung folgt und die Konsolidierungsmaßnahmen weiter umgesetzt werden. 

 

Zum Thema Investitionen äußert Frau Korb , dass in der Finanzausschusssitzung am 07.12.2021 ausführlich über die geplanten Investitionen informiert wurde. Insgesamt ist das Investitionsvolumen zum Vorjahr um ca. 2,3 Mio. € gestiegen. Die entscheidende Änderung zum 07.12.2021 erfolgte dahingehend, dass das Land Sachsen-Anhalt zusätzliche Investitionszuweisungen i. H. v. 270.114 € als Kommunalpauschale für 2022 zur Verfügung stellt. Diese Mittel dienen der Minderung des Kreditbedarfes für 2022. Für die Sanierung des Daches der Grundschule Max Lingner wurde eine redaktionelle Änderung vorgenommen.

Wesentliche exemplarische Investitionsmaßnahmen sind:

-       Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 FFw Klöden                                  495.000 €

-       Neubau der Sporthalle Seyda                                                                  1.200.000 €

-       Sanierung Tartanbahn Jahnsportanlage                                                                 127.000 €

-       Grundhafte Sanierung Bahnhofstraße und

Bahnhofsvorplatz in Holzdorf                                                                     540.400 €

-       Kulturzentrum Rote Schule                                                                         388.900 €

-       Planungsleistung Gerätehaus Feuerwehr Klöden                                70.200 €.

 

Die Gesamteinzahlungen für Investitionen belaufen sich auf 4.619.300 €.

Davon sind 3.449.300 € Fördermittel und 1.170.000 € Investitionszuweisungen vom Land. 80.000 € sind für Einzahlungen aus der Veränderungen des Anlagevermögens berücksichtigt.

Die Auszahlungen für Investitionen betragen für 2022 5.532.300 €.

 

Zum Finanzplan berichtet Frau Korb, dass der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit -190.700 € beträgt. Dies bedeutet, dass die Tilgungsleitungen nicht durch den Erfolgsplan erwirtschaftet werden können. Dies hat eine leichte Verschlechterung der Liquidität zur Folge. Dennoch ist für Ende 2022 ein positiver Finanzmittelbestand von 2 Mio. € prognostizierbar.

 

Frau Korb gibt die Beschlussvorlage zur Diskussion frei.

 

Herr Luczak erkundigt sich bezüglich des Beteiligungsberichts dahingehend, dass für den WAZV keine Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wurde.

 

Frau Korb erklärt, dass vom WAZV für die Jahre 2019 und 2020 noch keine Jahresergebnisse vorliegen.

 

Herr Luczak fragt nach, ob die Ergebnisse Auswirkungen oder Risiken auf die Finanzplanung der Stadt haben können.

 

Herr Jahn verneint dies. Die Zahlen des Beteiligungsberichts haben keine Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt.

 

Frau Dressel äußert, dass die Investitionen in der Vorbereitung erörtert und diskutiert und keine größeren Veränderungen vorgenommen wurden. Sie ist jedoch darüber erstaunt, dass die Maßnahme des Bahnhofes in Holzdorf hohe Kosten ausweist.

 

Herr Jahn erläutert, dass die Maßnahme gefördert wird. Entsprechende Mehrkosten ziehen dem entsprechend höhere Fördermittel nach sich. Natürlich steigt auch der Eigenanteil (20%) bei steigenden Kosten.

 

Weiterhin bemerkt Frau Dressel an, dass trotz der Corona-Lage der letzten zwei Jahre die Steuererträge keine negative Tendenz aufweisen. Das z. B. der Gemeindeanteil an Einkommensteuer ein Mehrertrag von einer halben Million aufzeigt. Dies hat sie anders erwartet.

 

Frau Dressel erkundigt sich bezüglich des Hintergrundes des Zuschusses für laufende Zwecke von privaten Unternehmen i. H. v. 48.700 €.

 

Frau Korb erörtert, dass es sich hierbei um die Sanierung des Regenwasser-Kanals am Gymnasium handelt. Hier wurden Kosten von ca. 95.000 € eingeplant. In diesen Kanal hauptentwässert ein ansässiges Unternehmen. Dieses Unternehmen signalisierte, sich an den Kosten zu beteiligen.

 

Frau Dressel interessiert weiter, warum bei den sonstigen Finanzerträge Minderungen i. H. v. 30.000 € ausgewiesen sind.

 

Frau Korb stellt dar, dass die gestundeten Steuereinnahmen der Verzinsung unterliegen. Die Gesetzgebung hat in 2021 die Verzinsung mit 6% gekippt.

Bis zum 30.06.2022 soll eine Neuregelung der Verzinsung erfolgen. Dabei ist ein neuer Zinssatz von weit unter 6% zu erwarten.

 

Abschließend greift Frau Dressel die Thematik der Beteiligungen auf.

Sie ist der Meinung, dass die Darstellung von den Stadtwerken Jessen GmbH unzureichend ist. Bezüglich der Beteiligung der Wohnungswirtschaft GmbH Jessen stellt sie die Frage, ob diese letztmals in dem Bericht enthalten sind (Anteil 9%). Ergänzend dazu fehlt ihr der Bericht des Betriebes, welche die Objekte von der Wohnungswirtschaft GmbH Jessen 2019 übertragen bekommen hat. Nach gesetzlichen Bestimmung hat eine Abrechnung bis zum 30.03. des Folgejahres zu erfolgen.

 

Herr Jahn fragt bezüglich welcher Beteiligung nach.

 

Herr Nowak äußert, dass hier die Jessener Wohnungsverwaltung gemeint ist, die die Verwaltung der kommunalen Objekte übernommen hat.

 

Herr Jahn erklärt, dass die Zahlen nur im Haushalt abgebildet werden.

 

Herr Nowak ergänzt, dass es sich hierbei um keine Beteiligung handelt.

Die Jessener Wohnungsverwaltung ist Dienstleister für die Stadt.

 

Frau Dressel äußert den Wunsch, zusammengestellte Informationen zu bekommen, die darstellen, welche Einnahmen und Ausgaben für diese Objekte erfolgt sind und welche Investitionen getätigt wurden. Sie ist der Meinung, dass sie als Stadtrat das Recht hat, diese Informationen abzufordern und zu überprüfen.

 

Herr Jahn merkt an, dass bestimmte Zahlen dem Haushalt entnommen werden können. Genauere Informationen können bei Frau König und Herrn Weiner eingeholt werden.

 

Frau Dressel greift nochmals die Beteiligung der Wohnungswirtschaft GmbH auf und erkundigt sich dahingehend, ob diese letztmalig im Beteiligungsbericht erscheinen.

 

Frau Korb erklärt bezüglich der Jessener Wohnungsverwaltung, dass die Stadt nicht an dieser beteiligt ist, also keine Geschäftsanteile erworben hat. Hinsichtlich der Wohnungswirtschaft GmbH Jessen teilt sie mit, dass die Stadt mit mehr als 5% beteiligt ist und somit eine Berichtpflicht besteht.

 

Herr Baumgart greift das Thema Beteiligung auf. Er erkundigt sich bezüglich der Zinsaufwendungen der Feierabendheim Jessen GmbH.

 

Herr Jahn kann dazu keine konkrete Antwort ohne Vorbereitung geben.

 

Weiter hinterfragt Herr Baumgart die Zinsaufwendungen der Stadtwerke Jessen GmbH. Sind diese auf das hohe Guthaben zurückzuführen?

 

Herr Jahn bejaht dies. Er erklärt, dass dies 2021 erstmal Thema war, mit welchen sich die Stadtwerke jetzt beschäftigen muss.

 

Hinsicht der Zinsaufwendungen des Feierabendheims möchte Herr Baumgart nachträglich Informationen zu Verfügung gestellt bekommen.

Herr Jahn äußert, dass dort Zinsaufwendungen ausgewiesen sind und diese für bestehende Kredite anfallen.

 

Weiter erklärt Herr Baumgart, dass es positiv zu sehen ist, dass trotz der Corona-Lage kein großer Abfall zu verzeichnen ist. Das zeigt, dass die Stadt gut und breit aufgestellt ist.

Für das immaterielle und bewegliche Vermögen erkundigt er sich nach einer Übersicht, in der ersichtlich ist, welche Anschaffungen getätigt werden sollen.

 

Frau Korb teilt mit, dass im Rahmen der Einladung eine Übersicht der Investitionen den Mitgliedern zugegangen ist.

 

Herr Baumgart fragt auch bezüglich des konsumtiven Haushaltes nach einer Übersicht für Leasing, Miete usw. nach.

 

Frau Korb antwortet, dass für Leasing kein zusätzlicher Aufwand geplant ist. Bezüglich weiter Mehraufwendungen wurde als Tischvorlage eine Übersicht ausgeteilt, die ausgewählte Mehraufwendung anzeigt. Die vorwiegenden Mehrungen der Aufwendungen sind bei der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie bei den Bewirtschaftungskosten zu finden.

 

Abschließend äußert Herr Baumgart, dass es für ihn unverständlich ist, dass die Erträge zwar steigen, aber im gleichen Zug die Aufwendungen erhöht werden. Im Ergebnis zwischen 2022 und 2023 soll ein Effekt von ca. 300.000 € erfolgen, welchen er persönlich nicht nachvollziehen kann.

 

Herr Nowak erkundigt sich nach der ausgewiesenen Kreditermächtigung für die Investitionen.

 

Frau Korb erklärt, dass ein langfristiger Kredit für 20 Jahre vorgesehen ist.

 

Weiter fragt Herr Nowak nach einem Personalentwicklungskonzept.

 

Frau Korb teilt mit, dass 2019 ein Personalentwicklungskonzept beschlossen wurde und dieses weiterhin Bestand hat. Herr Jahn ergänzt, dass die Tarifsteigerungen jede finanzielle Ausrichtung eines solchen Konzeptes unmöglich machen. Bisher wurden Personaleinsparungen stringent verfolgt. Die Personalentwicklung muss innerhalb der Tätigkeit durch Weiterbildung erfolgen. Fachkräfte, geschweige denn Verwaltungsfachangestellte sind am Markt kaum verfügbar, wie aktuelle Stellenausschreibungen zeigen.

 

Herr Jahn bittet die Mitglieder um Abstimmung zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss.