Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Eröffnungsbilanz der Stadt Jessen (Elster) zum 01.01.2014 gemäß § 104 b i. V. m. § 108a GO LSA (§§ 114 und 120 KVG LSA) mit einer Bilanzsumme von 91.359.625,44 EUR.


Herr Jahn erklärt, dass zum Stichtag 01.01.2014 das Vermögen der Stadt bewertet wurde und in der Eröffnungsbilanz diese Vermögenssituation rückwirkend dargestellt wird.

 

Frau Korb teilt mit, dass die Eröffnungsbilanz eine Summe von 91.359.625,44 € ausweist. Zur Beschlussvoralge erfolgt eine Präsentation zur Eröffnungsbilanz der Stadt Jessen (Elster).

In den Erläuterungen geht Frau Korb auf die zeitliche Abfolge zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz, auf eine vereinfachte Darstellung der Bilanz und einzelne Bilanzpositionen wie Sachanlagevermögen (hier: unbebaute und bebaute Grundstücke, Infrastrukturvermögen), Finanzanlagevermögen und Umlaufvermögen ein.

Dies sind Positionen der Aktiv-Seite. Bezüglich der Passiv-Seite gibt Frau Korb einen kurzen Abriss zum Eigenkapital, den Sonderposten und den Verbindlichkeiten.

 

Abschließend erklärt Frau Korb, dass die Eröffnungsbilanz einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt mit hinweisenden Zusätzen erhalten hat. Dies bedeutet, dass das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, die angemerkten Korrekturen in den Jahresabschlüssen vorzunehmen.

 

Frau Dressel bedankt sich für den umfassenden Bericht zur Eröffnungsbilanz. Sie stellt die Anfrage, ob die Präsentation in die Rats-Info eingestellt und den Stadträten zur Verfügung gestellt werden kann.

Herr Jahn bejaht dies.

 

Herr Klotz merkt an, dass die Beschlussvorlage hinsichtlich der Bewertungsrichtlinie geändert werden muss. Da diese nicht beschlossen werden muss.

Frau Korb erklärt, dass die Bewertungsrichtlinie als Anlage dem Beschluss beigefügt werden muss. Sie liegt zum heutigen Finanzausschuss nicht final vor. Nach Fertigstellung erfolgt die Einstellung in die Rats-Info.

Liegt die Bewertungsrichtlinie zur Beschlussfassung nicht vor, kann die Feststellung der Eröffnungsbilanz nicht beschlossen werden. Auch als Dienstanweisung des Bürgermeistes ist die Bewertungsrichtlinie der Eröffnungsbilanz beizufügen.

 

Herr Klotz äußert, dass zum Haushalt die Möglichkeit nicht bestand, die Unterlagen nur in die Rats-Info einzustellen und nicht in Papierform zu verschicken. Für diesen Finanzausschuss erfolgte kein papiermäßiger Versand der Unterlagen.

Herr Jahn erklärt, dass in Rücksprache mit Frau Korb die Festlegung bezüglich des Versands der Unterlagen getroffen wurde.

Hinsichtlich des Haushaltes muss geklärt werden, welche Unterlagen in Papierform gewünscht sind.

Frau Korb ergänzt, dass die Anmerkung zum Versand den Unterlagen zum Haushalt durch die Verwaltung aufgegriffen wurde und der heutige Finanzausschuss dazu genutzt wurde, den Versand auf die Beschlussvorlagen zu beschränken.

 

Herr Klotz äußert, dass es schwer, ist die Eröffnungsbilanz zu verstehen.

Er wird sich bei der Abstimmung zum Beschluss enthalten. Er bezweifelt, dass niemand Gründe haben wird, dem Beschluss nicht zu zustimmen.

Herr Jahn fragt nach, wo die Probleme mit der Zustimmung liegen. Der Stadtrat soll die Eröffnungsbilanz zur Kenntnis nehmen. Es ist nicht die Aufgabe des Stadtrates die Eröffnungsbilanz zu prüfen.

Herr Klotz äußert wiederholt, dass er keine Absicht hat, dem Beschluss zu zustimmen und sich enthalten wird.

 

Herr Baumgart fragt bezüglich der Werte zur Bewertung bei den Grundstücksarten nach, ob diese anders sind als in der Privatwirtschaft.

Frau Korb erklärt, dass in der Bewertungsrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt Werte für die Bewertung vorgegeben sind. Damit soll in den Kommunen eine einheitliche Grundlage zur Bewertung geschaffen werden.