Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt in der Sitzung am 01.03.2022 die Änderung des Gesellschaftsvertrages der „Stadtwerke Jessen GmbH“.


Bürgermeister Jahn fasst die eingegangenen Fragen und Anregungen der Fraktionen zusammen und beantwortet sie.

Er geht auf die Historie seit seiner Amtsübernahme am 01.01.2015 ein und lässt wissen, die damals bereits bestehende Satzung wurde von ihm übernommen.

Er verdeutlicht, dass der Bürgermeister laut KVG die entsprechende Rechtsgrundlage und Verantwortung hat, die Gesellschaft zu vertreten.

In seiner Amtszeit wurde die Besetzung des Aufsichtsrates geändert. Mit Stadtratsbeschluss 39/2021 wurde ein Stadtrat in den Aufsichtsrat entsendet, der Bürgermeister schied somit aus. Hier wurden politische Interessen gemäß § 131 des KVG LSA umgesetzt. Daraufhin machte sich eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erforderlich.

 

Stadtrat Thieme informiert, das Ansinnen der Stadträte war, ein Stadtratsmitglied in den Aufsichtsrat zu delegieren, aber nicht dadurch den Bürgermeister davon zu entbinden. Die vorgeschlagene Änderung durch den Bürgermeister im neuen Vertrag ist für ihn nachvollziehbar.

 

Bürgermeister Jahn fasst zusammen, der Aufsichtsrat kontrolliert und der Gesellschafter trifft die Entscheidungen, die der Geschäftsführer nicht zu treffen hat.

 

Stadtrat Luczak befindet diesen Vertrag zu einseitig, er hätte gern auch Änderungen diesbezüglich beim Feierabendheim und beim WAZV gesehen.

 

Bürgermeister Jahn merkt an, dass damit weiterhin Dinge, die gut laufen, vom Stadtrat infrage gestellt würden.

 

Stadträtin Wolf ist im Nachhinein der Meinung, hier hätte kein Beschluss gefasst werden müssen. Denn die Informationen dazu waren am Anfang nicht gegeben, jetzt ist es klarer. Gleichzeitig kritisiert sie einzelne Formulierungen im neuen Vertrag.

 

Bürgermeister Jahn nimmt diese Kritik als an ihn gerichtet an, aber hier gilt, den erklärten Willen der Politik umzusetzen. Er meint, dass es für ihn nicht möglich schien, die Folgen des Stadtratsbeschlusses zu vermitteln, ohne dass dies als abwehrende Abneigung erkennen zu lassen.

 

Stadtrat Thieme sieht es als Erfolg, die Kommunikation zu suchen.

 

Stadtrat Nowak stellt fest, die Diskussion ist aus tiefem Misstrauen und mangelnder Transparenz entstanden. Er wird sich der Verantwortung stellen, dass er Vorsitzender des Aufsichtsrates wird, eine Aufgabenteilung kann er nur befürworten.

 

Stadträtin Wolf benennt einzelne Formulierungen und stellt sie zur Diskussion.

Diese wird nur schwer angenommen. Bürgermeister Jahn nimmt zu den Fragen Stellung und erbittet klare Formulierungen. Er fragt sie, aus den vorgebrachten Gründen ihre Formulierungen schriftlich einzureichen. Daraufhin nimmt sie von den Anträgen Abstand.

 

Der vorliegende Gesellschaftsvertrag kann in den Stadtrat eingebracht werden, fasst Bürgermeister Jahn abschließend zusammen.