Beschluss: zurückgestellt

Bauamtsleiter Höhne macht deutlich, dass dieser Entwurf ein Leitfaden für die Antragsteller sein soll und für die Verwaltung zur Entscheidungsfindung beitragen soll. Er bittet die Stadträte um Diskussion und weitere Hinweise.

 

Bürgermeister Jahn verdeutlicht, dass hier sehr konstruktiv eine Rechtsgrundlage erarbeitet wurde. Er dankt an dieser Stelle Frau Walter aus dem Bauamt für ihre fachliche Erarbeitung. Zusätzlich spricht er die Problematik der Umrandung der Anlagen an und stellt den aufwändigen Sichtschutz durch Begrünung erneut zur Diskussion. Hier sieht er eine mögliche Lockerung.

Des Weiteren bittet er um eine andere Formulierung hinsichtlich der Forderung, nur 10 Prozent der zur Verfügung gestellten Fläche in einem Gebiet/Gemarkung für diese Anlagen zu verwenden. Dies führt bei unterschiedlichen Größen der Gemarkungen zwischen 316 ha und 1300 ha zu Unverständnis. Alternativ könnte je 500 Hektar höchstens eine Anlage mit max. 25 ha zugelassen werden.

Bürgermeister Jahn unterrichtet, dass die Verwaltung den Kriterien-Katalog am 28.04.2022 unserem Rechtsbeistand zur Prüfung übergeben hat, bis zum 03.05.2022 aber noch keine Zuarbeit erfolgte.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg spricht von einer sehr verantwortungsvollen Erarbeitung, obwohl wenige Erfahrungswerte bisher vorlagen. Er räumt die Möglichkeit ein, diesen Sachverhalt mit in die nächste Beratungsfolge zu nehmen.

 

Stadtrat Nowak verdeutlicht die Ausgewogenheit dieses Kriterienkataloges, er schlägt ebenfalls eine Vertagung in die nächste Ratsrunde vor. Stadtratsvorsitzender Danneberg fragt nach, ob dies ein Antrag ist. Das bejaht Stadtrat Nowak.

 

Stadträtin Wolf lässt anhand drei Passagen, die sie benennt, wissen, dass man dadurch in Zukunft flexibel reagieren kann. Sie ist der Meinung, dass die Vorlage einräumt, Einzelfallentscheidungen in allen Punkten zu treffen und sie stellt fest, dass es sich hier um einen ausgewogenen Entwurf handelt.

Ihrer Meinung nach müsste der Beschluss nicht vertagt werden.

 

Stadtrat Hintersdorf schließt sich der Meinung des Bürgermeister zur geforderten Begrünung an. Er gibt zu bedenken, dass man dafür viel Fläche zusätzlich benötigt.

 

Bürgermeister Jahn informiert, dass die Stadt das Recht hat, über das Bauleitverfahren selbst zu entscheiden, eine Antwort des Rechtsbeistandes muss nicht abgewartet werden. Er schlägt eine Formulierung für eine Sichtschutzumfriedung vor.

 

Stadtrat Luczak meint, bei Sichtschutz ist Blendwirkung gemeint, hier könnte erneut diskutiert werden.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg bittet um Abstimmung zum Antrag von Stadtrat Nowak, diesen Sachverhalt zu vertagen:

 

22 Ja    1 Nein  1 Enthaltung 

 

Die Vorlage 2022/242 wird in der nächsten Ratsfolge erneut behandelt.