Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Jessen (Elster) für die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung) in der vorliegenden Fassung.

 


Herr Jahn erklärt einleitend, dass es hier um die 1. Änderung der Entschädigungssatzung aus 2019 geht. Durch die Kommunalaufsicht erfolgte in 2022 die Prüfung der Entschädigungssatzung. Die erteilten Hinweise wurden nun in die Satzung eingearbeitet.

 

Frau König geht auf die einzelnen Änderungen ein. Bisher erfolgten die Zahlungen der Entschädigung vierteljährlich rückwirkend. Dies ist gesetzlich so nicht vorgesehen. Die Zahlungen sollen zukünftig am ersten eines Monats im Voraus vorgenommen werden.

Des Weiteren erfolgt eine Ergänzung der Aufwandsentschädigung im Vertretungsfall. Hier sind maximal 100 € gesetzlich vorgesehen.

Weiterhin ist die Regelung der Aufwandsentschädigungen für Ausschüsse gemäß § 5 Abs. 3 Hauptsatzung neu festzulegen. Seitens der Verwaltung gibt es 3 Varianten:

-       die Mitglieder der Ausschüsse nach § 5 Abs.3 Hauptsatzung erhalten einen monatlichen Pauschalbetrag von 13,00 € und der Vorsitzende erhält zusätzlich 15,00 €

oder

-       je Sitzung erhalten die Mitglieder ein Sitzungsgeld von 13,00 €

oder

-       keine zusätzliche Entschädigung.

 

Die letzte Änderung betrifft den Wegfall der Aufwandsentschädigung bei nicht ausgeübter ehrenamtlicher Tätigkeit bei mehr als 3 Monaten. Hier stellt der Hauptausschuss nur noch fest und entscheidet nicht mehr darüber.

 

Herr Jahn teilt mit, dass bezüglich des § 5 (neu § 3) der Entschädigungssatzung eine Entscheidung getroffen werden muss.

 

Herr Nowak äußert, dass nach 3 Jahren die Prüfung der Satzung jetzt erfolgt ist. Wenn die Gesetzgebung diese Änderungen so vorsieht, bedarf es für ihn keine weitere Diskussion der Satzung. 

 

Frau Dressel findet die Ausführungen nachvollziehbar und erkundigt sich bezüglich der Anzahl der Mitglieder des Ausschusses nach § 5 Abs. 3 Hauptsatzung.

Frau König erklärt, dass dieser Ausschuss momentan keine Mitglieder hat. Dieser Ausschuss wird nur einberufen, wenn es notwendig ist.

 

Herr Nowak teilt diesbezüglich mit, dass er dafür ist, für diese Ausschüsse keine zusätzliche Entschädigung zu zahlen.

 

Herr Klotz äußert, dass er für ein Sitzungsgeld ist (2. Variante). Er ist der Meinung, dass auch bei diesen Mitgliedern ein Aufwand an Arbeit vorhanden ist.

 

Herr Jahn fasst zusammen, dass 2 Varianten in Frage kommen. Die CDU/FDP-Fraktion äußert sich für das Streichen der bisherigen Regelung und DIE LINKE-Fraktion für ein Sitzungsgeld. Die Ausschussmitglieder sollen diesen Stand der Diskussion mit in die Fraktionssitzungen nehmen.