Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

 

1. Kriterien für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Anlage)

 

2. Der Bürgermeister informiert alle Projektentwickler/Antragsteller, die bisher bei der Stadt Jessen (Elster) Anträge/Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen gestellt haben über diese Kriterien.

 

3. Die bisher bei der Stadt Jessen (Elster) eingegangenen Anfragen, Anträge und Konzepte zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen können vom Projektentwickler/-betreiber unter Einhaltung dieser Kriterien erneut eingereicht werden.


Bürgermeister Jahn informiert, dass es sich hier um die zurückgestellte Sitzungsvorlage aus Mai 2022 handelt. Im erarbeiteten Kriterienkatalog war ein Diskussionsthema die Sichtschutzumrahmung. Er hat dazu einen Vorschlag zu einer anderen Formulierung auf Seite 3 in Gelb gekennzeichnet.

 

Stadtrat Sachse stimmt dieser Formulierung zu.

 

Des Weiteren hat er zu Seite 2 unter Flächenbeanspruchung zwei Vorschläge, auch gelb gekennzeichnet, da hier eine Ungleichheit entstanden ist, die Berechnung ist nicht proportional.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg meint, dass hier Neuland betreten wird, die Stadträte haben noch Zeit, sich damit zu befassen. Er bittet auf Seite 1, eine Ergänzung vorzunehmen …. Ausstiegs aus der Kernenergie aus fossilen Brennstoffen…..

 

Stadtrat Thieme schlägt vor, bei der Flächenbeanspruchung auch für die kleinste Fläche 35 Hektar zu nehmen.

 

Bürgermeister Jahn weist in diesem Fall auf die Einzelfallentscheidung auf Seite 4 hin, er warnt davor, jetzt noch mehr Details einzubringen.

 

Stadtrat Zarrad findet, die bestehende Zahlen sollten so bleiben.

 

Stadtrat Luczak ist der Meinung, dass die Diskussion die bisherigen Absprachen aufweicht, dieser Kriterienkatalog sollte in der bisherigen Ausführung beschlossen werden. Ein Nachjustierung kann auch in drei Jahren immer noch erfolgen.

 

Es erfolgt weitere Diskussion zu Gemarkungsgrößen und Abstandsregelungen.

 

Dem stimmt der Stadtratsvorsitzende zu, ebenfalls dem Vorschlag 2 - der Alternative zu Gelb.

 

Bürgermeister Jahn fasst zusammen:

1. Zwischen zwei Anlagen sollte ein Mindestabstand von 1.000 Metern sein.

2. Die blaue Variante löst die Gelbe ab.

3. Der Stadtrat behält sich abweichende Einzelfallentscheidungen in allen Punkten vor.

 

Stadtrat Thieme möchte ausschließen, dass Investoren Flächen erhalten und dann nicht mit dem Bau beginnen.

 

Bauamtsleiter Höhne lässt wissen, dass ein zeitlicher Rahmen festgesetzt wird, hier gibt es Vorschriften.

 

Bürgermeister Jahn macht aufmerksam, dass alle Anträge, die bis zur Stadtratssitzung eingehen, danach unter Einhaltung der Kriterien nochmals neu zu stellen sind.