Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Jessen (Elster) für die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung) in der vorliegenden Fassung.


Hauptamtsleiterin König geht auf die Änderungen ein, die jedem Ausschussmitglied als Tischvorlage vorliegen. Sie berichtet, dass die Kommunalaufsicht die Fassung vom 01.10.2019 geprüft hat und mit Schreiben vom 25.02.2022 mitgeteilt hat, dass Änderungen vorzunehmen sind.

 

Sie geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein und nennt die betreffenden Paragrafen.

 

Bürgermeister Jahn weist auf den Paragrafen 5 hin, dieser wird bei der neuen Fassung 3 werden. Hier hat die Verwaltung drei Vorschläge.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg kritisiert, dass die Kommunalaufsicht Mängel erst nach drei Jahren feststellt. Dies sollte Thema im Herbst werden, über die Höhe der Aufwandsentschädigungen nachzudenken.

 

Stadtrat Zarrad findet, dass es nur marginale Änderungen sind und meint, dass die Aufwandsentschädigungen enthalten bleiben sollten, falls bei Bedarf ein Ausschuss gebildet werden müsste.

 

Bürgermeister Jahn informiert, dass für die Stadträte innerhalb von 140 € der Aufwand abgegolten ist.

 

Hauptamtsleiterin König betont, bei den Änderungen geht es um die Stadtratsmitglieder, die Sachkundigen Bürger erhalten weiterhin ihre Entschädigung (Absatz (2)).

 

Es erfolgt Diskussion.

 

Hauptamtsleiterin König wird die 3. Variante in die Sitzungsvorlage zur Stadtratssitzung einarbeiten.