Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die 8. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Jessen (Elster) über die Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Schwarze Elster“ und „Fläming-Elbaue“ (Umlagesatzung) in der vorliegenden Fassung.


Kassenleiter Schubert erläutert die jährlich festgesetzten Beitragssätze, welche die Grundlage für die Umlageerhebung bilden. Der Umlagesatz zur Umlage des Flächenbeitrages einschließlich der Verwaltungskosten und der Umlagesatz des Erschwernisbeitrages sind daher jährlich neu zu ermitteln.

Er bittet um Diskussion und Zustimmung.

 

Weiterhin informiert er zum § 7, Umlagesatz und zum § 13, hier sind  Inkrafttreten der Umlagesatzung entsprechend zu ändern. Der Umlagesatz für den Unterhaltungsverband „Schwarze Elster“ beträgt für das Kalenderjahr 2022 zur Umlage des Flächenbeitrages 12,07 €/ha (2021 /11,23 €/ha) und zur Umlage des Erschwernisbeitrages 16,42 €/ha (2021/15,31 €/ha).

Der Umlagesatz für den Unterhaltungsverband „Fläming Elbaue“ beträgt für das Kalenderjahr 2022 zur Umlage des Flächenbeitrages 12,20 €/ha (2021/12,18 €/ha) und zur Umlage des Erschwernisbeitrages 0 €/ha. Der Flächenbeitrag beinhaltet gem. § 2 dieser Satzung Verwaltungskosten in Höhe von 1,21 €/ha (1,19 €/ha). Umlagen unter 3,00 € je Umlageschuldner werden nicht erhoben, verdeutlicht er.