Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Jessen (Elster) für die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung) in der vorliegenden Fassung.


Hauptamtsleiterin König erläutert die Notwendigkeit der Änderung.

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat am 01.10.2019 die Entschädigungssatzung der Stadt Jessen (Elster) für die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung) beschlossen und diese unverzüglich der Kommunalaufsicht angezeigt.

Die Prüfung der Satzung durch die Kommunalaufsicht erfolgte 2022 und mit Schreiben vom 25.02.2022 wurde das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt.

Die Hinweise beziehen sich weitestgehend auf die Zahlungsmodalitäten der Aufwandsentschädigungen, in zwei Fällen wurde auf die Überschreitung des zulässigen Gesamtbetrages verwiesen. Hierzu erfolgt nun eine Anpassung der Satzung. Frau König bittet um Diskussion und Zustimmung.

Die 1. Änderung der Entschädigungssatzung wird mit Beschluss zum 01.07.2022 in Kraft treten.