Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt die außerplanmäßige Aufwendung unter Beachtung des § 105 KVG LSA für das Haushaltsjahr 2022 für folgendes Sachkonto:

 

Produkt:              366101  Jugendeinrichtungen

Konto:                  531200  Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

 

i. H. v. 30.051,02 EUR.

 


Herr Jahn erörtert, dass die Ausschussmitglieder mit den Unterlagen für die Sitzung im Vorfeld die Mitteilung erhalten haben, dass diese Beschlussvorlage sich noch in der Erarbeitung befindet und nun als Tischvorlage ausgereicht wurde.

 

Frau Korb erklärt, dass es sich hierbei um eine außerplanmäßige Aufwendung für die Rückerstattung von Fördermitteln handelt. Die Stadt Jessen (Elster) erhielt im Jahr 2021 eine Pauschalförderung für die Jugendclubs und eine Förderung der Personal- und Personalnebenkosten für die Jugendpflegerin vom Landkreis Wittenberg. Jedoch war die Jugendpflegerin 2021 aufgrund von Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Elternzeit nicht mehr arbeitsfähig und konnte somit die Aufgabe nicht ausführen. Die Fördermittel müssen an den Landkreis zurückgezahlt werden.

Da die Rückforderung nicht mehr in 2021 erfolgte sondern erst in 2022, hat aus statistischen Gründen die Rückzahlung der Fördermittel als Zuweisung an den Landkreis zu erfolgen.

Der in der Beschlussvorlage ausgewiesene Betrag übersteigt die Erheblichkeitsgrenze von 30.000 EURO, welche in der Haushaltssatzung und der Hauptsatzung festgeschrieben ist. Daher hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die außerplanmäßige Aufwendung zu treffen.

Die Deckung erfolgt über die Personalkosten. Diese Mittel stehen als Deckung zur Verfügung, da im Bereich Jugendarbeit immer noch keine Tätigkeit ausgeführt wird.