Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Anwendung des ergänzenden Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.04.2022 über die Erleichterungen für die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt Jessen (Elster) für die Haushaltsjahre 2014 bis 2021.


Frau Korb erörtert, dass der Stadtrat im letzten Jahr zwei Beschlüsse gefasst hat, in der die Verwaltung zum einen ermächtigt wurde, die Jahresabschlüsse 2014 - 2020 im vereinfachten Verfahren durch zuführen. Zum anderen die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im vereinfachten Verfahren vorzunehmen.

Im April 2022 hat das Land weitere Erleichterungen erlassen, die nun auch den Jahresabschluss 2021 betreffen. Mit der Beschlussvorlage soll die Verwaltung auch für die weiteren Erleichterungen für die Aufstellung der Jahresabschlüsse die Ermächtigung erhalten.

Frau Korb informiert darüber, dass die Inventur zum 31.12.2021 aufgrund der fehlenden Eröffnungsbilanz und Nacharbeiten zum Stichtag nicht vorgenommen werden konnte. Mit fertiggestellter Eröffnungsbilanz und erfolgten Nacharbeiten in den Jahren 2014 - 2020 und auch 2021 soll die Inventur zum Stichtag 31.12.2022 erfolgen.

 

Weiterhin informiert Frau Korb bezüglich des Beschlusses vom 30.11.2021 hinsichtlich bereits getätigter über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im vereinfachten Verfahren. Dies wurde vom Stadtrat gefordert. Hierfür wurde eine Tischvorlage verteilt. Es geht dabei vorwiegend um Hochwassermaßnahmen, die vom konsumtiven in den investiven Haushalt umgegliedert wurden. Von 135 Einzelmaßnahmen wurden 39 umgegliedert. Die Tischvorlage stellt die Einzelmaßnahmen in Jahren und in Summen dar.