Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt in seiner heutigen Sitzung – auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) und der Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomHVO LSA) – das fortgeschriebene Haushaltskonsolidierungskonzept 2022.


Herr Jahn erörtert einleitend, dass die Stadt Jessen (Elster) mit dem fortgeschriebenen Haushaltskonsolidierungskonzept der Auflage des Landkreises zur Verfügung zum Haushalt nachkommt.

 

Frau Korb erklärt, dass das beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept vom 01.03.2022 sich vorwiegend mit der Abrechnung der Maßnahmen beschäftigt und keine auskömmliche Konsolidierung dargestellt hat.

Das neue überarbeitete Konzept ist für den Konsolidierungszeitraum 2021 bis 2025. Dabei enthält es Alt-Maßnahmen aus 2019, hier Prüfung der Realsteuerhebesätze während der Haushaltskonsolidierung und aus 2021, Reduzierung des Bekanntmachungsaufwand. Die Ziele dieser Maßnahmen sind auch in der Planung 2022 eingepreist.

Die 3 neuen Maßnahmen sind größtenteils auf verhängte Sperren zurückzuführen. Zum einen ist die Nichtberücksichtigung der Zahlung einer Umlage an den WAZV berücksichtigt wurden und zum anderen die Nichtdurchführung von Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden und Gemeindestraßen sowie sonstige Infrastrukturanlagen.

Die 3. Maßnahme erfasst den Abschluss von Flächenverträgen für die Erschließung erneuerbarer Energien.

Frau Korb verweist auf die dargestellte Tabelle auf Seite 5 des Konzeptes. Diese zeigt unteranderem auf, dass das ausgewiesene Defizit in 2022 i. H. v. 481.200 EURO durch den Mehrertrag aus der Zuwendung nach dem Gewerbesteuergesetz LSA (196.800 EURO) gedeckt werden soll. Der Zugang des Mehrertrages erfolgte im Dezember 2021. Zu diesem Zeitpunkt war es nicht mehr möglich, diesen Mehrertrag für Mehraufwendungen in 2021 zur Verfügung zu stellen. Daher erfolgt der Zugang des Mehrertrages in die Rücklage in 2021. Weiterhin zeigt die Tabelle auf Seite 5 auf, dass das Defizit bis 2025 unter Berücksichtigung der Maßnahmen in einen Überschuss übergeht.

 

Herr Zarrad erkundigt sich bezüglich der Sperren, ob diese bei entsprechender Notwendigkeit aufgehoben werden können.

Herr Jahn erklärt, dass nur mit ausreichender Begründung bezüglich der Unabweisbarkeit eine Sperre aufgehoben werden kann.