Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Jessen (Elster) über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) in der vorliegenden Fassung.


Hauptamtsleiterin König geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein. Sie verweist auf die roten Passagen, diese neue Kalkulation wurde mit allen Fachbereichen erarbeitet. Die Verwaltung ist verpflichtet, kostendeckend zu wirtschaften, betont sie.

 

Stadtrat Thieme erkundigt sich nach der Höhe der bisherigen Einnahmen. Frau König wird die Antwort nachreichen.

 

In der anschließenden Diskussion werden die Fragen der Stadträte zu einzelnen Positionen durch die Amtsleiter beantwortet.

 

Stadtrat Zarrad möchte wissen, ob ein Vergleich mit anderen Kommunen stattfand. Hauptamtsleiterin König antwortet, dass in Anlehnung an die Mustersatzung des SGSA von 2020 hier eine eigene Kalkulation erfolgt ist.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg findet, dass man Zahlen aus zwei Kommunen in Sachsen-Anhalt parat haben sollte. Frau König wird die Angaben in die Ratsinfo einstellen.

 

Stadtrat Thieme möchte wissen, wie kalkuliert wurde. Frau König antwortet, dass  kostendeckend und aufgrund tariflicher Steigerungen kalkuliert wurde und verweist auf die Position 13 auf Seite 9 von 10. Hier wurde ebenfalls dem Vorschlag des SGSA entsprochen. Sie informiert, dass die alte Satzung ein Durchschnitt der ganzen Verwaltung war, bei der neuen hingegen wurden die einzelnen Besoldungsgruppen beachtet, um eine Kostendeckung zu erzielen.

 

Stadtrat Zarrad fragt, warum nicht jedes Jahr an die tariflichen Steigerungen angepasst wird, Stadtrat Nowak hingegen findet diese ganze Diskussion unnötig. Seiner Meinung nach ändern sich die Bearbeitungszeiten. Er findet eine Anpassung aller 5 Jahre ausreichend.

 

Ordnungsamtsleiter Lehmann verdeutlicht, dass Anpassungen nur bei gravierenden Änderungen Sinn machen, auch ist hier ein gesetzlicher Zeitraum vorgeschrieben.