Sitzung: 08.11.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die
- 1. Änderung der Nutzungs- und
Gebührensatzung der Stadt Jessen (Elster) für Gemeinschaftseinrichtungen (23.1)
- 1. Änderung der Gebührensatzung für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt
Jessen (Elster) - Sondernutzungsgebührensatzung - (32.3)
- 1. Änderung der Werbeanlagensatzung der
Stadt Jessen (Elster) (32.4)
- 1. Änderung der Satzung über die Erhebung
von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Jessen
(Elster) (37.2)
- 1. Änderung der Satzung über die Benutzung
der Stadtbibliothek Jessen (Elster) mit den Zweigstellen in den Ortsteilen
Schweinitz und Seyda sowie die Erhebung von Gebühren (42.1)
- 1. Änderung der Satzung über die Erhebung
von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten und Betreuung von
Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Gemeindegebiet der Stadt
Jessen (Elster) – Kostenbeitragssatzung Kita´s (51.2)
- 2. Änderung der Satzung über die Benutzung
der Sporteinrichtungen der Stadt Jessen (Elster)) (52.1)
- 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der
öffentlichen Grünflächen der Stadt Jessen (Elster) (Grünflächensatzung)
(54.1)
- 1. Änderung der Satzung zum Schutz, zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes in der
Stadt Jessen(Elster) (Baumschutzsatzung) (54.2)
– 1. Änderung der Satzung über die
Benutzungsgebühren für öffentliche Verkehrsanlagen (Grundstückszufahrten)
(60.1.2)
- 1. Änderung der Satzung über die Ablösung von Stellplätzen und Garagen in der Stadt
Jessen(60.2)
- 1. Änderung der Satzung
über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Jessen
(Erschließungsbeitragssatzung) (60.3)
- 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung
über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Jessen (Elster) (67.2)
- 1.
Änderung der Satzung
über die Straßenreinigung in der Stadt Jessen (Elster) (Straßenreinigungssatzung) einschließlich
Gebührensatzung (70.1)
- 1. Änderung der Satzung über die Märkte in
der Stadt Jessen (Elster) einschließlich Gebührensatzung (72.1)
in der jeweils vorliegenden Fassung.
Bürgermeister Jahn informiert, dass aufgrund des Umsatzsteuergesetzes Änderungen in bestimmten Satzungen vorzunehmen sind. Alle Satzungen in der Anlage erhalten folgenden Satz: „Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den im Gebührentarif festgesetzten Gebühren die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“
Hauptamtsleiterin König fügt hinzu, erbrachte Dienstleistungen z. B. werden zuzüglich der Mehrwertsteuer berechnet. Sie geht ausführlich auf den Sachverhalt der Sitzungsvorlage ein und macht aufmerksam, dass die Abstimmung im Stadtrat als One-Block-Abstimmung erfolgen wird. Voraussetzung ist, dass alle aufgeführten Satzungen den gleichen Änderungstext haben und alle Stadträte dem zustimmen.
Bürgermeister Jahn ergänzt, die Änderung der Verwaltungskostensatzung wird gesondert beschlossen.
Stadtratsvorsitzender Danneberg wünscht für die Bürger eine Info dazu im Mitteilungsblatt, dass die Stadt gesetzlich zu dieser Änderung verpflichtet ist.
In der folgenden Diskussion werden die Fragen der Stadträte anhand von Beispielen erklärt.
Hauptamtsleiterin König verdeutlicht die letzten zwei Absätze im Sachverhalt der Sitzungsvorlage:
Bei der Haushaltsanalyse der Stadt Jessen (Elster) wurde festgestellt, dass einzelne Gebührenbestandteile der o. g. Satzungen möglicherweise zukünftig der Umsatzsteuerpflicht unterliegen könnten. Die derzeitigen Satzungen eröffnen keine Möglichkeit zur Erhebung und Abführung einer Umsatzsteuer.
Um die Vorgaben des UStG zu erfüllen, ist es notwendig, in den Satzungen die Möglichkeit der Festsetzung einer Umsatzsteuer zu schaffen.
Im Anschluss werden Verständnisfragen der Stadträtin Wolf geklärt.