Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt die überplanmäßige / außerplanmäßige Auszahlung, unter Beachtung des § 105 KVG LSA, für das Haushaltsjahr 2022 für folgendes Sachkonten:

Invest-Nr.:         21110118005.4                  Grundschulen

 

211101.785100  Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen             36.461 €

 

Ansatz 2022                                          0 €

HH-Rest aus 2021            26.671,67 €         (verfügbar 3.761,00 €))


Amtsleiterin Bannert geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein. Bereits 2018 erfolgte der Antrag über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen. Die Gewährung erfolgte dann in 2019.

 

Frau Bannert informiert, dass vorgesehen ist, in der Grundschule Seyda das Treppengeländer auf die vorgeschriebene Höhe zu ertüchtigen. Sie nennt die erforderliche Summe und die Sachkonten zur finanziellen Deckung.

 

Stadtrat Siegel erkundigt sich nach der zu erhöhenden Zahl von Zentimeter.

Stadtratsvorsitzender Danneberg führt dazu das Beispiel aus der Vergangenheit zur Jessener Fußgängerbrücke an. Bürgermeister Jahn erklärt, für gesetzliche Erfordernisse gibt es Fördermittel, um diese umzusetzen.