Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt die überplanmäßige / außerplanmäßige Auszahlung, unter Beachtung des § 105 KVG LSA, für das Haushaltsjahr 2022 für folgendes Sachkonto:

Invest-Nr.:         42410121001.4                  Sportstätten

 

424101.785300  Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen      13.887,87 €

 

Ansatz 2022                                                                      127.000,00 €

Üpl/Apl 2022                                                                      18.685,05 €      

Gesamt 2022                                                    145.685,05 €

 


Amtsleiterin Bannert informiert ausführlich zur Begründung in der Sitzungsvorlage. Hier soll eine überplanmäßige Auszahlung erfolgen, um die Schäden der Kunststofflaufbahn wieder DIN- und fachgerecht zu beheben. Dafür ist ein Stadtratsbeschluss erforderlich. Sie benennt das Sachkonto zur finanziellen Deckung.

 

Stadtrat Thieme möchte wissen, wofür der 1. Nachtrag war und ob es eine externe Prüfung gab. Frau Bannert antwortet, dass dieser für die Ausschreibung war, eine externe Prüfung fand statt.

 

Stadtrat Siegel erkundigt sich nach den beschädigten Bereichen. Amtsleiterin Bannert nennt die Randbereiche, den Hochsprungbereich und den Volleyballbereich, hier muss es Nachbesserungen geben.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg ist der Meinung, dass allen diese Sportstätte 13 T€ wert sein sollte.