Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 9, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Jessen (Elster) über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) in der vorliegenden Fassung.


(Stadtrat Freydank nimmt ab 17:38 Uhr an der Sitzung teil.)

 

Hauptamtsleiterin König informiert, die bestehende Satzung ist von 2017, aufgrund der Umsatzsteuer ist eine Anpassung notwendig. Bei dieser neuen Kalkulation sind auch Erfahrungswerte eingeflossen, teilt sie mit.

 

Stadtrat Luczak findet, aufgrund der angestrebten Digitalisierung müsste doch alles billiger werden.

 

Stadtrat Klotz beantragt Änderungen in der Anlage 1 zum Tarif Nr. 1. Hier soll in 1.1.1 das Format A3 aufgenommen werden und 1.1.2 soll komplett gestrichen werden. Diese Änderungen werden von Frau König bestätigt.

 

Stadtrat Löwe vermisst die Kalkulation in der Ratsinfo und Stadträtin Dressel verweist den Stadtratsvorsitzenden Danneberg an die Geschäftsordnung.

 

In der folgenden Diskussion werden Fragen gestellt und beantwortet.

 

Bürgermeister Jahn bittet die Stadträte, diese Diskussion, die seit 4 Wochen läuft, in den Fraktionen zu führen und macht deutlich, hier handelt es sich um Aufgaben, die von außen an die Verwaltung herangetragen werden.

 

Stadträtin Wolf ist der Meinung, dass die Verwaltung in der Bringepflicht ist.

Die Grundlagen sind so darzustellen, dass es jeder Stadtrat versteht.

 

Auf eine weitere Diskussion zu Kopien, die umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht, unterrichtet Bürgermeister Jahn, dass nur die Kopien nicht steuerpflichtig sind, die nur die Kommune erstellen kann.