Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Einleitung des Planverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Jessen (Elster), bestehend aus dem Vorentwurfsplan und Begründung sowie dem Umweltbericht in der Fassung vom September 2022.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Vorentwurfes in Form einer öffentlichen Auslegung/ schriftlichen Benachrichtigung erfolgen.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Bauamtsleiter Höhne informiert ausführlich zum Sachverhalt in der Sitzungsvorlage. Er macht deutlich, dass der Antrag eines Vorhabenträgers die 7. Änderung begründet und bittet um Bestätigung.