Sitzung: 22.11.2022 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die
- 1. Änderung der Nutzungs- und
Gebührensatzung der Stadt Jessen (Elster) für Gemeinschaftseinrichtungen (23.1)
- 1. Änderung der Gebührensatzung für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt
Jessen (Elster) - Sondernutzungsgebührensatzung - (32.3)
- 1. Änderung der Werbeanlagensatzung der
Stadt Jessen (Elster) (32.4)
- 1. Änderung der Satzung über die Erhebung
von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Jessen
(Elster) (37.2)
- 1. Änderung der Satzung über die Benutzung
der Stadtbibliothek Jessen (Elster) mit den Zweigstellen in den Ortsteilen
Schweinitz und Seyda sowie die Erhebung von Gebühren (42.1)
- 1. Änderung der Satzung über die Erhebung
von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten und Betreuung von
Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Gemeindegebiet der Stadt
Jessen (Elster) – Kostenbeitragssatzung Kita´s (51.2)
- 2. Änderung der Satzung über die Benutzung
der Sporteinrichtungen der Stadt Jessen (Elster)) (52.1)
- 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der
öffentlichen Grünflächen der Stadt Jessen (Elster) (Grünflächensatzung)
(54.1)
- 1. Änderung der Satzung zum Schutz, zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes in der
Stadt Jessen(Elster) (Baumschutzsatzung) (54.2)
– 1. Änderung der Satzung über die
Benutzungsgebühren für öffentliche Verkehrsanlagen (Grundstückszufahrten)
(60.1.2)
- 1. Änderung der Satzung über die Ablösung von Stellplätzen und Garagen in der Stadt
Jessen(60.2)
- 1. Änderung der Satzung
über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Jessen
(Erschließungsbeitragssatzung) (60.3)
- 1. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung
über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Jessen (Elster) (67.2)
- 1.
Änderung der Satzung
über die Straßenreinigung in der Stadt Jessen (Elster) (Straßenreinigungssatzung) einschließlich
Gebührensatzung (70.1)
- 1. Änderung der Satzung über die Märkte in
der Stadt Jessen (Elster) einschließlich Gebührensatzung (72.1)
in der jeweils vorliegenden Fassung.
Stadtratsvorsitzender Danneberg weist in diesem TOP auf die Notwendigkeit einer One-Block-Abstimmung hin.
Abstimmung: einstimmig, mit 24 Stimmen
Hauptamtsleiterin König geht ausführlich auf den Sachverhalt der Sitzungsvorlage ein. Sie nennt den fett gedruckten Satz, der den aufgeführten Satzungen hinzugefügt wird.
Auf die Verständnisfrage von Stadtrat Baumgart antwortet sie, dass die Gebühren nicht verglichen sondern kalkuliert wurden, danach kommt die Mehrwertsteuer dazu. Sie verdeutlicht, die Stadt ist dazu gesetzlich verpflichtet.
Weitere Verständnisfragen werden durch Frau König beantwortet.