Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt in seiner heutigen Sitzung - auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) und der Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomHVO LSA) –

das dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage beigefügte Haushaltskonsolidierungskonzept.


Herr Jahn leitet die Thematik kurz ein und führt an, dass bevor wir zum Haushaltplan und Haushaltssatzung kommen, zuerst das Konsolidierungskonzept vorgestellt wird.

Er bittet Frau Korb dieses kurz darzulegen.

 

Frau Korb erläutert die Notwendigkeit eines Konsolidierungskonzeptes, da der vorgelegte Haushaltsplan 2023 im Ergebnisplan ein Defizit i. H. v.  936.700 EUR ausweist und gem. § 100 ff. des KVG LSA der Haushalt der Stadt Jessen (Elster) in jedem Haushaltsjahr in Erträgen und Aufwendungen auszugleichen ist.

Das Haushaltskonsolidierungskonzept 2023 knüpft an das Konsolidierungskonzept vom September 2022 an. Bestehende Maßnahmen werden weiter geführt. Eine Maßnahme (Nichtdurchführung von Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden und Gemeindestraßen sowie Infrastrukturanlagen) wurde weiter entwickelt. Preissteigerungen bei den Instandhaltungskosten sowie ein erhöhtes auszugleichendes Defizit lassen die Haushaltssperre für 2023 auf 276.000 € steigen.

Eine zusätzliche Maßnahme wurde im Konzept 2023 berücksichtigt.

Dabei geht es um die Flächennutzungsplanung für das gesamte Stadtgebiet für den Zeitraum 2024 bis 2027. In diesem Zeitraum wurden 500 TEUR in der mittelfristigen Planung berücksichtigt. Diese Maßnahme soll nur bei einer Verbesserung der Haushaltslage in Angriff genommen werden.

Mit den gesamten Maßnahmen (Verzicht) soll aus heutiger Sicht der Haushaltsausgleich bis 2031 gelingen.

Frau Korb bittet um Beratung bzw. Weiterleitung im Rahmen der Ratsvorlage.

 

Herr Jahn gibt die Diskussion frei bzw. stellt den Raum für Fragen frei.

 

Herr Nowak sieht das Ziel, bis 2031 einen Ausgleich des Defizits zu erreichen, aufgrund der aktuellen Situation mit Preissteigerungen und Tariferhöhungen als sehr unwahrscheinlich an .

 

Frau Dressel sieht die Sache positiver und ist optimistisch, dieses Ziel zu erreichen. Sie geht davon aus, dass durch die Jahresabschlüsse 2015 bis 2021 es zu positiven Veränderungen kommen wird, auch durch geänderte Steuern und Ankurbelung der Wirtschaft.

 

Dem Einwand von Herrn Baumgart, die internen Abläufe sparsamer und sinnvoller zu gestalten mit dem Hinweis das die angebotene Hilfe bei dieser Gestaltung seit drei Jahren auf kein Interesse trifft, und das Angebot zu Gesprächen und Kommunikation, entgegnet Frau Dressel, dass das doch nicht zum Konsolidierungskonzept gehört, sondern besser in den nächsten Tagesordnungspunkt. 

Herr Jahn stellt dies zur Diskussion und merkt an, dass das wirtschaftliche Umgehen mit den vorhandenen Mitteln und die Strukturen im Haus effizienter zu gestalten eine Aufgabe ist, die ständig verfolgt wird und als Aufgabe auch ständig gesehen wird. Aber wie durch die Personalkostensteigerungen zum Beispiel auch vieles wieder zunichte gemacht wird. Konkrete Fragen und konkrete Sachen werden aber immer entgegengenommen und diskutiert.  

 

Herr Luczak hat wie Herr Nowak Zweifel daran, die Konsolidierung bis 2031 zu erreichen und hofft dabei, dass die neue Grundsteuerberechnung nicht zum Anlass genommen wird, über eine Anhebung der Hebesätze nachzudenken. Dazu führte Herr Nowak aus, dass es ja nicht zu mehr Steuereinnahmen führen soll, sondern nur um eine bessere und gerechtere Verteilung.

 

Frau Dressel macht noch einmal darauf aufmerksam, dass man hier über die Konsolidierung spricht und es durch die Jahresabschlüsse 2015 bis 2021 noch zu positiven Veränderungen kommen kann.

 

Herr Jahn betont noch einmal, dass es sich bei dieser Vorlage um ein Konsolidierungskonzept handelt, das jederzeit ergänzt und geändert werden kann. Es ist nicht geplant, die Hebesätze der Realsteuern in diesem Jahr zu verändern. Sollten die Berechnungen der Grundsteuern A und B nach den neuen Grundsätzen vorliegen, ist aber zu prüfen, inwieweit die Steuereinnahmen abweichen von den bisherigen und dann über Anpassungen zu diskutieren um auf den gleichen Stand der Einnahmen zu bleiben.

 

Herr Klotz warf ein, dass das Konzept den Entwicklungsstand von heute widerspiegelt und die weitere Entwicklung ungewiss ist. Positiv nimmt er mit, dass die Bürger nicht zusätzlich belastet werden sollen und er dem Konzept zustimmen kann.

 

Da keine weiteren Fragen und Meldungen vorliegen bittet Herr Jahn um Abstimmung zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss.