Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

 

  1. Den Aufhebungsbebauungsplan Nr. 2 „Wohnungsbaugebiet - Mittelweg“ in der Gemeinde Klöden in der Fassung November 2022 aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Satzung auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben:

-       wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.

auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.


Stadtrat Zarrad bittet wegen Mitwirkungsverbot um Ausschluss von der Abstimmung. Das wird festgestellt.

 

Bauamtsleiter Höhne informiert zum erforderlichen Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 in Klöden. Dieser macht sich gemäß § 10 Abs. 1 BauGB erforderlich. Er bittet um Weiterleitung in den Stadtrat.