Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat Jessen beauftragt den Bürgermeister, gegenüber dem zuständigen Finanzamt eine Erklärung abzugeben, dass in der Stadt Jessen (Elster) weiterhin der § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz in der Fassung vom 31. Dezember 2015 zur Anwendung kommen soll.


Kassenleiter Schubert informiert, dass die Kommune seit dem 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig ist. Mit diesem Beschluss – Abgabe einer Optionserklärung nach §27 Abs. 22 UStG durch den Bürgermeister – kann diese Umsetzung um zwei Jahre verschoben werden.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg denkt, dass dadurch Zeit gewonnen wird, den Betroffenen diese Anwendung sachlich zu vermitteln.

 

Stadtrat Beetz findet diese Handhabung gegenüber der freien Wirtschaft ungerecht, wird aber zustimmen.

 

Stadtrat Zarrad möchte wissen, ob die Prüfung der Leistungen, ob sie umsatzsteuerfrei sind oder nicht, weitergeht. Bürgermeister Jahn bestätigt dies eine Satzungsänderung dazu wurde bereits beschlossen.

 

Kassenleiter Schubert ergänzt, alle Leistungen sind untersucht und betreffende Leistungen mit Umsatzsteuerpflicht dargestellt.