Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat Jessen beauftragt den Bürgermeister, gegenüber dem zuständigen Finanzamt eine Erklärung abzugeben, dass in der Stadt Jessen (Elster) weiterhin der § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz in der Fassung vom 31. Dezember 2015 zur Anwendung kommen soll.


Kassenleiter Schubert informiert, hier soll eine Verlängerung um 2 Jahre erwirkt werden, um die Bürger und die Kommune zu entlasten. Diese Möglichkeit wurde durch den Bundesrat beschlossen.

 

Stadträtin Wolf hofft, dass es nach den 2 Jahren wieder eine Möglichkeit zur Aussetzung gibt.