Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.         Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Einleitung des Planverfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbepark Jessen 2" der Stadt Jessen (Elster) nach § 3 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB in dem in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich.

2.         Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Vollsortimentsverbrauchermarktes i. V. m. einem Drogeriemarkt. Darüber hinaus soll die Verkehrserschließung der angrenzenden Gewerbeflächen neu geordnet werden.

3.         Die Übersichtskarte ist Bestandteil des Beschlusses.

4.         Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB ist auf der Grundlage des Vorentwurfes der Bebauungsplanung durchzuführen. Der Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Gewerbepark Jessen 2" ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Bauamtsleiter Höhne geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein. Hier geht es um die Einleitung des Planverfahrens zum neuen Standort REWE mit Drogeriemarkt.

 

Wegen vertauschter Visualisierung mit der Sitzungsvorlage 2023/17 wird die Abstimmung wiederholt, das Ergebnis bleibt gleich.