Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

1.         Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 "REWE-Standort Rosa-Luxemburg-Straße" der Stadt Jessen (Elster) nach § 1 Abs. 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB.

2.         Übersichtskarte ist Bestandteil des Beschlusses.

3.         Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 "REWE-Standort Rosa-Luxemburg-Straße" ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Bauamtsleiter Höhne stellt ausführlich die Begründung der Sitzungsvorlage vor.

 

Stadträtin Wolf möchte den Wortlaut auf Seite 2 erläutert haben: …in den Blick zu nehmen, ein Sortiment ist ihrer Meinung nach doch Risiko des Investors. Bauamtsleiter Höhne erklärt dies mit einem Ausschluss von Sortimenten.

 

Stadtrat Thieme hatte es im Bauausschuss so verstanden, dass der neue Standort nur genehmigt wird, wenn der „alte“ REWE auch bestehen bleibt.

 

Bauamtsleiter Höhne weist auf die erforderliche Standortuntersuchung des Investors hin. Bürgermeister Jahn ergänzt, um eine Überversorgung bzw. wettbewerbliche Behinderung aufgrund des neuen REWE zu vermeiden, hat die Lenkung in neue Sortimente am alten Standort laut Gutachten zu erfolgen.

 

Es entsteht Diskussion, was passiert, wenn die Stadträte dem nicht zustimmen. Bauamtsleiter Höhne räumt ein, dass dann eventuell kein neuer REWE-Markt genehmigt wird.

 

Wegen anfänglich vertauschter Visualisierung mit der Sitzungsvorlage 2023/16 wird die Abstimmung wiederholt. Es bleibt bei einer mehrheitlichen Zustimmung.