Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.         Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Einleitung des Planverfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbepark Jessen 2" der Stadt Jessen (Elster) nach § 3 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB in dem in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich.

2.         Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Vollsortimentsverbrauchermarktes i. V. m. einem Drogeriemarkt. Darüber hinaus soll die Verkehrserschließung der angrenzenden Gewerbeflächen neu geordnet werden.

3.         Die Übersichtskarte ist Bestandteil des Beschlusses.

4.         Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB ist auf der Grundlage des Vorentwurfes der Bebauungsplanung durchzuführen. Der Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Gewerbepark Jessen 2" ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Bauamtsleiter Höhne erklärt, hier soll ein Vollsortimentsmarkt mit einem Drogeriemarkt entstehen. Er weist auf die gutachterliche Auswirkungsanalyse hin, die die Auswirkungen auf die Versorgung darstellt und bewertet.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg informiert, dass bereits in der Februarsitzung der Flächennutzungsplan beschlossen wurde.

 

Bürgermeister Jahn erinnert an die Historie des Gewerbegebietes.