Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 6, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

1.         Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 "REWE-Standort Rosa-Luxemburg-Straße" der Stadt Jessen (Elster) nach § 1 Abs. 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB.

2.         Übersichtskarte ist Bestandteil des Beschlusses.

3.     Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 "REWE-Standort Rosa-Luxemburg-Straße" ist ortsüblich bekannt zu machen.


Bauamtsleiter Höhne macht aufmerksam, dass es hier um den „alten“ REWE-Standort geht, dazu wurden bereits im Hauptausschuss Fragen zur Rechtsgrundlage gestellt. Er informiert, mit diesem Bebauungsplan soll eine schädliche Entwicklung verhindert werden, indem kein Lebensmittelsortiment mehr an diesem Standort verkauft wird. Er nennt die Paragraphen. Die Frage vom Stadtrat Löwe, ob der Eigentümer Entschädigung verlangen könnte, bejaht er. Auch die Frage vom Stadtrat Siegel, ob ein Stück der Straße zum Grundstück gehört, wird mit ja beantwortet.

 

Stadtrat Beetz ist der Meinung, dass ein Leerstand Gefahren mit sich bringt. Die Entfernungen der Märkte von Wohnstandorten sind besonders für die ältere Bevölkerung in Jessen belastend.

 

Bürgermeister Jahn erinnert die Stadträte zu Beschlüssen und Verträgen in der Vergangenheit, wie z.B. zum Umlageverfahren seit 2008 für den Gewerbepark II.

Er macht aufmerksam, dass EDEKA seinen Markt an die Rehainer Straße verlagert hat, Aldi sich vergrößert hat und nun REWE einen neuen Standort mit Vollsortiment anstrebt. Er lässt wissen, dass mit dem Beschluss des Haushaltes 2023 auch die Planung auf den Weg gebracht wurde, Gewerbegrundstücke zu verkaufen und damit das Gewerbegebiet II zu erschließen. Die Stadt Jessen vertritt diese städtebauliche Entwicklung, um den Bürgern einen energetisch und räumlich zukunftsfähigen Markt zu bieten.

 

Stadtrat Baumgart stellt es sich schwierig vor, dem Besitzer ein Sortimentsverbot aufzuerlegen, auch sieht er die daraus resultierende Außenwirkung als negativ an.

Bürgermeister Jahn spricht dazu den Mietvertrag an. Unsere Entscheidung wird vor Ablauf des Mietvertrages getroffen. Der Besitzer wird sich mit der Entscheidung der Stadträte danach neu ausrichten. Mögliche Schadenersatzansprüche bleiben offen.

 

Stadtrat Sachse ist für den Neubau von REWE, nach Aldi und EDEKA.

 

Stadtrat Schulze hat eine Verständnisfrage, ob es hier nur um die Nachnutzung des „alten“ REWE geht. Dem wird zugestimmt.

 

Stadtrat Beetz möchte wissen, wessen Interesse es ist, den „alten“ REWE einzuschränken.

Bauamtsleiter Höhne erklärt, da es in Jessen kein Einzelhandelskonzept gibt, kann die Entwicklung des Einzelhandels in Jessen nur über die Bauleitplanung gesteuert werden.

 

Bürgermeister Jahn stimmt Stadtrat Beetz zu, dass es eine Einschränkung aus den genannten planerischen Gründen der städtebaulichen Entwicklung unserer Stadt für den Eigentümer ist. Es ist uns bewusst und durch den Stadtrat abzuwägen. Er macht deutlich, dass die Stadt das Recht, die Chance und die Möglichkeit hat, sich zu entscheiden, welche Interessen verfolgt werden sollen. Dies sollten vor allem die Interessen der Stadt sein.

 

Stadtrat Siegel erkundigt sich nach den Auswirkungen auf den Neubau im Gewerbegebiet, wenn der Antrag durchfällt. Dann könnte sich REWE zurückziehen, antwortet Bauamtsleiter Höhne.

 

Stadtrat Nowak ist der Meinung, dass dieser Beschluss nicht nur REWE schützt, sondern auch die anderen Märkte.

 

Bürgermeister Jahn verdeutlicht, dass die Marktanzahl hier in Jessen an ihre Grenzen stößt und das Baurecht selten Möglichkeit zum Eingreifen bietet.

An dieser Stelle erwähnt er Anrufe bei den Stadträten, die zu Verunsicherung führen. Dies zeigt sich bei den Fragen, die heute gestellt wurden. Der Ausschluss eines Sortimentes der Nahversorgung am alten Standort ist Ergebnis der durchgeführten Analyse. Es wird nur ein Sortiment ausgeschlossen und viele andere zugelassen. Er stellt sich Kreativität des Besitzers vor