Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans V40 „Solarpark Jessen 3“ der Stadt Jessen (Elster) in der Gemarkung Schadewalde.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 20,8 ha folgende Grundstücke:

 

B-Plan

Gemarkung

Flur

Flurstück

Solarpark Jessen 3

Schadewalde

2

89

Solarpark Jessen 3

Schadewalde

2

90

Solarpark Jessen 3

Schadewalde

2

91

Solarpark Jessen 3

Schadewalde

2

92

Solarpark Jessen 3

Schadewalde

2

93

Solarpark Jessen 3

Schadewalde

2

94

Solarpark Jessen 3

Schadewalde

2

95

Solarpark Jessen 3

Schadewalde

2

161

 

Der beigefügte Kartenausschnitt ist Gegenstand des Beschlusses (Anlage: Übersichtsplan Solarpark Jessen 3).

 


Bauamtsleiter Höhne geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein, dass derzeit kein flächendeckender rechtswirksamer Flächennutzungsplan vorliegt. Hier kommt ein vorzeitiger Bebauungsplan zum Tragen. Sämtliche Planungskosten übernimmt der Investor.

Er nennt die Planteile mit den dazugehörigen Gemarkungen und informiert, dass der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen ist.