Sitzung: 25.04.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/020
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Aufstellung des
vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans V40 „Solarpark Jessen 3“ der Stadt
Jessen (Elster) in der Gemarkung Schadewalde.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst auf einer
Gesamtfläche von ca. 20,8 ha folgende Grundstücke:
B-Plan |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Solarpark Jessen 3 |
Schadewalde |
2 |
89 |
Solarpark Jessen 3 |
Schadewalde |
2 |
90 |
Solarpark Jessen 3 |
Schadewalde |
2 |
91 |
Solarpark Jessen 3 |
Schadewalde |
2 |
92 |
Solarpark Jessen 3 |
Schadewalde |
2 |
93 |
Solarpark Jessen 3 |
Schadewalde |
2 |
94 |
Solarpark Jessen 3 |
Schadewalde |
2 |
95 |
Solarpark Jessen 3 |
Schadewalde |
2 |
161 |
Der beigefügte Kartenausschnitt ist Gegenstand des Beschlusses (Anlage:
Übersichtsplan Solarpark Jessen 3).
Bauamtsleiter Höhne geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein, dass derzeit kein flächendeckender rechtswirksamer Flächennutzungsplan vorliegt. Hier kommt ein vorzeitiger Bebauungsplan zum Tragen. Sämtliche Planungskosten übernimmt der Investor.
Er nennt die Planteile mit den dazugehörigen Gemarkungen und informiert, dass der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen ist.