Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster).

 

§ 16 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

 

Eingefügt wird der Absatz 1a:

 

(1a)

Nach dem Baugesetzbuch erforderliche ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster). Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt, an dem das Mitteilungsblatt den bekanntzumachenden Text enthält. Der Inhalt der Bekanntmachung wird zusätzlich unter der Internetadresse nach Absatz 1 Satz 1 und unter Angabe des Bereitstellungstages in das Internet eingestellt.


Kommissarischer Hauptamtsleiter Fischer geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein. Hier soll auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt eine Ergänzung zu den öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen, um die Forderungen des Baugesetzbuches einzubeziehen.