Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.              Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 "REWE-Standort Rosa-Luxemburg-Straße" gemäß § 9 Abs. 2a BauGB und beschließt die Veröffentlichung des in der Beschlussanlage enthaltenen Entwurfs in der Fassung vom 31.05.2023.

2.              Die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis des Bebauungsplanentwurfs im Internet und zusätzlich durch öffentliche Auslegung erfolgen.

3.     Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Die Beschlussvorlage liegt vor. Herr Höhne erläutert diese Vorlage.

 

Mehrere Ausschussmitglieder äußern sich skeptisch gegenüber der Einschränkung, keinen Lebensmittelmarkt an diesen Standort mehr zuzulassen. Jedoch wird der REWE-Markt am neuen Standort begrüßt.

 

Frage Herr Lehmann: ist eine zeitliche Begrenzung für das zukünftige Sortiment von z. B. 5 Jahren als Festlegung im Bebauungsplan möglich? Antwort: derartige Festlegungen sind nicht möglich.

 

Herr Jahn weist darauf hin, dass REWE den neuen Standort braucht um wettbewerbsfähig zu sein und dass bereits ein Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung vorliegt. Nach seinem Kenntnisstand wird bereits nach einer Lösung gesucht, wie das Objekt genutzt werden kann, es soll Gespräche des Investors mit dem Grundstückseigentümer geben, der sich vor einiger Zeit an die Stadt wandte. Da von dort keine weitere Reaktion kam, liegt die Vermutung nahe, dass es keine Gegenwehr gibt.

 

Anschließend erfolgt die Abstimmung. Der Beschlussvorlage wird mehrheitlich zugestimmt. Sie soll dem Stadtrat in dieser Form vorgelegt werden.