Sitzung: 28.08.2023 Bau- und Vergabeausschuss
Beschluss: mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2023/047
Beschluss:
1.
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) billigt den
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 "REWE-Standort
Rosa-Luxemburg-Straße" gemäß § 9 Abs. 2a BauGB und beschließt die
Veröffentlichung des in der Beschlussanlage enthaltenen Entwurfs in der Fassung
vom 31.05.2023.
2.
Die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll auf Basis
des Bebauungsplanentwurfs im Internet und zusätzlich durch öffentliche
Auslegung erfolgen.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Beschlussvorlage liegt
vor. Herr Höhne erläutert diese Vorlage.
Mehrere Ausschussmitglieder
äußern sich skeptisch gegenüber der Einschränkung, keinen Lebensmittelmarkt an
diesen Standort mehr zuzulassen. Jedoch wird der REWE-Markt am neuen Standort
begrüßt.
Frage Herr Lehmann: ist eine
zeitliche Begrenzung für das zukünftige Sortiment von z. B. 5 Jahren als
Festlegung im Bebauungsplan möglich? Antwort: derartige Festlegungen sind nicht
möglich.
Herr Jahn weist darauf hin,
dass REWE den neuen Standort braucht um wettbewerbsfähig zu sein und dass
bereits ein Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung vorliegt. Nach seinem
Kenntnisstand wird bereits nach einer Lösung gesucht, wie das Objekt genutzt
werden kann, es soll Gespräche des Investors mit dem Grundstückseigentümer
geben, der sich vor einiger Zeit an die Stadt wandte. Da von dort keine weitere
Reaktion kam, liegt die Vermutung nahe, dass es keine Gegenwehr gibt.
Anschließend erfolgt die Abstimmung. Der Beschlussvorlage wird mehrheitlich zugestimmt. Sie soll dem Stadtrat in dieser Form vorgelegt werden.