Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt die überplanmäßige/außerplanmäßige Auszahlung, unter Beachtung des § 105 KVG LSA, für das Haushaltsjahr 2023 für folgendes Produkt.Sachkonto:

 

126101.783100                        Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen

                                                 in Höhe von 60.679,83 €

 

 

                                                 geplanter u. beschlossener Ansatz 2023                 143.600,00 €

                                                 bisher beschlossener ÜPL/ APL Ansatz:                      1.771,86 €

                                                 noch zu beschließender ÜPL/APL Ansatz        60.679,83 €                                                                                                                                                                                                       .

                                                 Gesamt nach Beschluss:                                                206.051,69 €

 

Invest-Maßnahme Nr.:

12610116001(10)                     Brandschutz – Fahrzeuge der Feuerwehr

                                                 MZF (ohne TSA) FF Klöden

 


Herr Jahn übergibt zur kurzen Erläuterung an Frau Korb.

Diese gibt den Inhalt der Vorlage noch einmal kurz wieder und stellt die Deckungsquellen dar, die aus Einzahlungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen aus dem Feuerwehrbereich und aus Zuweisungen des Landes aus FAG-Mitteln bestehen.

 

Auf die Frage von Herrn Baumgart, ob es eine Neuanschaffung sein muss, bat Herr Jahn diese Frage noch einmal im Hauptausschuss hervorzubringen, da es  heute nur um die Vorberatung der Finanzierung gehe und noch nicht um einen Beschluss.

Er führt aber aus, dass man sich auch deshalb für einen Neukauf entschieden habe, da durch den negativen Bescheid für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Klöden dringender Handlungsbedarf besteht, um die Einsatzfähigkeit und die Einhaltung der Hilfsfrist nicht zu gefährden.

Dies sollte durch den Verkauf alter Technik und die Neuanschaffung eines Fahrzeuges gelingen.

 

Herr Geyer möchte wissen, warum das Land nur einen kleinen Teil fördert und nicht komplett.

Es handelt sich dabei nicht um Fördermittel für diesen bestimmten Zweck, also keine zusätzlichen Gelder, sondern es wird aus den zugesagten Mitteln lt. der Investitionspauschale entnommen, entgegnet Herr Jahn.

 

Die Frage von Herrn Nowak hinsichtlich der Ausschreibung (öffentlich oder beschränkt) wird in den Hauptausschuss mitgenommen.

 

Herr Baumgart warf in diesem Zusammenhang die Frage auf, warum es für den Neubau in Klöden doch keine Förderung gibt. Er war der Meinung, dass durch den Besuch politischer Prominenz im vergangenen Jahr der Grundstein dafür gelegt wurde.

Das war leider nicht ganz so, entgegnet Herr Jahn. Es wurde nur symbolisch der Fördermittelantrag für das neue Gerätehaus überreicht.

Da die Fördermittel sehr begrenzt sind und nur für 14 Anträge Bewilligungen ausgesprochen wurden, und wir erst an 15. Stelle im Ranking standen, wurde die Stadt leider nicht bedacht. 

Vorleistungskosten sind bisher auch schon angefallen. Ein neuer Antrag ist für 2024 bereits gestellt und die Stadt sollte ja jetzt ganz oben stehen auf der Liste.

Den Vorschlag von Herrn Baumgart, bei den Vorleistungskosten zu sparen, z.B. durch Synergieeffekte bei den Planungen (warum sollte in jedem Ort separat geplant werden für dasselbe Ergebnis), bezeichnet Herr Jahn als gute Idee.

 

Herr Jahn bittet um Abstimmung zur weiteren Beratung bzw. zum Beschluss in den Hauptausschuss.