Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.            Der Stadtrat beschließt die im Abwägungsprotokoll vom 28.07.2023 angeführten Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.

 

2.            Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung in der Fassung vom 28.07.2023 wird gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Gleichzeitig holt die Stadt die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB ein.

 

3.            Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenlagezeitraum zu bestimmen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden über die Offenlage zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 


Bauamtsleiter Höhne informiert zur erfolgten Abwägung und zu den wesentlichen Änderungen.

 

Stadträtin Wolf bezieht sich auf die Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft und möchte wissen, ob diese eingearbeitet wurde.

Bauamtsleiter Höhne kann dies nicht beantworten.

Stadtratsvorsitzender Danneberg bittet um Aufnahme dieser Frage in das Protokoll und sichert eine Prüfung und Antwort der Verwaltung zu.