Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Mitwirkungsverbot: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

1. Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V44 „Solarpark Lindwerder ehem. Kiesabbaufläche“ in der Gemarkung Lindwerder und Dixförda der Stadt Jessen (Elster) wird eingeleitet.

2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 23,5 ha. folgende Grundstücke:

Gemarkung Lindwerder              Flur 5                    Flst.       13, 57, 26/2 teilw., 26/3 teilw.

Gemarkung Lindwerder              Flur 3                    Flst.       29/4 teilw., 29/2 teilw., 29/1 teilw.

Gemarkung Dixförda                    Flur 3                    Flst.       1, 3, 4

Gemarkung Dixförda                    Flur 1                    Flrst       1 teilw., 29 teilw., 28 teilw., 30 teilw.,

4 teilw., 5 teilw., 6 teilw.

Der beigefügte Kartenausschnitt ist Gegenstand des Beschlusses (Anlage 1. Lageplan).


Sachbearbeiterin Bauamt, Jeanette Walter, informiert ausführlich zur Begründung in der Sitzungsvorlage. Ziel ist die Festsetzung der Sonderflächen als Freiflächen-Photovoltaikanlagen in den Gemarkungen Lindwerder und Dixförda.

Bürgermeister Jahn ergänzt, dass diese Flächen im Rahmen des Kriterienkataloges keine Ackerflächen beeinträchtigen.

Stadtrat Nowak möchte wissen, ob der Ortsteilbeirat miteinbezogen wurde. Bürgermeister Jahn kann bestätigen, dass dieser keine Einwände, laut Aussage im letzten Bauausschuss, hat.