Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Mitwirkungsverbot: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, dass das gesamte Wahlgebiet der Stadt Jessen (Elster) gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) für die Wahl des Stadtrates am 09. Juni 2024 einen Wahlbereich bildet.

Gemäß § 37 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sind 28 Stadträte zu wählen.


Der stellvertretende Hauptamtsleiter Fischer informiert, dass das gesamte Wahlgebiet der Stadt Jessen (Elster) einen Wahlbereich bilden wird.

Die Anzahl der zu wählenden Stadträte wird 28 betragen.

Bürgermeister Jahn ergänzt, dass es keine Abweichungen zu vergangenen Wahlen gibt.