Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

 

1. Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V44 „Solarpark Lindwerder ehem. Kiesabbaufläche“ in der Gemarkung Lindwerder und Dixförda der Stadt Jessen (Elster) wird eingeleitet.

 

2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 23,5 ha. folgende Grundstücke:

 

Gemarkung Lindwerder              Flur 5                    Flst.       13, 57, 26/2 teilw., 26/3 teilw.

Gemarkung Lindwerder              Flur 3                    Flst.       29/4 teilw., 29/2 teilw., 29/1 teilw.

Gemarkung Dixförda                    Flur 3                    Flst.       1, 3, 4

Gemarkung Dixförda                    Flur 1                    Flrst       1 teilw., 29 teilw., 28 teilw., 30 teilw.,

4 teilw., 5 teilw., 6 teilw.

 

Der beigefügte Kartenausschnitt ist Gegenstand des Beschlusses (Anlage 1. Lageplan).


Bauamtsleiter Höhne geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein. Er weist u. a. darauf hin, dass das Plangebiet im Außenbereich liegt und es den Kriterien des Kriterienkataloges entspricht.

 

Stadtrat Klotz stellt die Frage nach Flächen, die sich auf dem Betriebsgelände befinden. Er äußert seine Bedenken und möchte wissen, ob das bekannt ist.

Bauamtsleiter Höhne kann dies nicht beantworten, dies ist ihm nicht bekannt.