Sitzung: 05.12.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
1. Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V44 „Solarpark Lindwerder ehem.
Kiesabbaufläche“ in der Gemarkung Lindwerder und Dixförda der Stadt Jessen
(Elster) wird eingeleitet.
2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst auf einer
Gesamtfläche von ca. 23,5 ha. folgende Grundstücke:
Gemarkung
Lindwerder Flur 5 Flst. 13, 57, 26/2 teilw., 26/3 teilw.
Gemarkung
Lindwerder Flur 3 Flst. 29/4 teilw., 29/2 teilw., 29/1 teilw.
Gemarkung
Dixförda Flur 3 Flst. 1, 3, 4
Gemarkung
Dixförda Flur 1 Flrst 1
teilw., 29 teilw., 28 teilw., 30 teilw.,
4 teilw., 5
teilw., 6 teilw.
Der beigefügte Kartenausschnitt ist Gegenstand des Beschlusses (Anlage 1. Lageplan).
Bauamtsleiter Höhne geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein. Er weist u. a. darauf hin, dass das Plangebiet im Außenbereich liegt und es den Kriterien des Kriterienkataloges entspricht.
Stadtrat Klotz stellt die Frage nach Flächen, die sich auf dem Betriebsgelände befinden. Er äußert seine Bedenken und möchte wissen, ob das bekannt ist.
Bauamtsleiter Höhne kann dies nicht beantworten, dies ist ihm nicht bekannt.