Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Aufhebung des Beschlusses 48/03 vom 24.06.2003 über eine modifizierte Ausfallbürgschaft über 1.200.000,00 EUR für die Feierabendheim Jessen GmbH.


Corinna Trebbin, Geschäftsführerin der Feierabendheim Jessen GmbH, Gründung am 30.04.1953, berichtet ab dem Zeitpunkt des Umzuges nach Jessen zu Bautätigkeiten und Baumaßnahmen. 2011 wurde ein weiterer Kredit aufgenommen und planmäßig getilgt. Derzeit werden 92 Bewohner von ausschließlich 86 festangestellten Mitarbeitern betreut. Sie nennt Angebote und Strukturen und informiert zu aktuellen Pflegeverhandlungen für das Jahr 2024. Das Feierabendheim bezieht Fernwärme von der Stadtwerke Jessen GmbH. Frau Trebbin unterrichtet zu Pflegevergütungen und Leistungszuschlägen.

Eine eigene Ausbildung im Haus erfolgt nicht. Ihre Prognose für 2024 ist eine 96%ige Auslastung der Betten. Durch Mitarbeiter, die in Ruhestand gehen, wird es offene Stellen geben. Diese sind zu besetzen.

 

Stadtratsvorsitzender Danneberg dankt Frau Trebbin für ihre Ausführungen und dankt ihr und ihren Mitarbeitern für ihre Tätigkeit im Feierabendheim Jessen.

 

Kämmerin Korb informiert, dass der Beschluss 48/03 vom 24.06.2003 nun aufgehoben werden kann.

 

Bürgermeister Jahn dankt ebenfalls Frau Trebbin für ihre geleistete Arbeit.

Er spricht von einer soliden und konsequenten Führung.