Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, dass das gesamte Wahlgebiet der Stadt Jessen (Elster) gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) für die Wahl des Stadtrates am 09. Juni 2024 einen Wahlbereich bildet.

 

Gemäß § 37 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sind 28 Stadträte zu wählen.


Der stellvertretende Hauptamtsleiter Fischer geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein.

 

Stadtrat Sachse möchte wissen, was passiert, wenn keine 28 Stadträte gewählt werden. Herr Fischer antwortet, dass es momentan auch nur 26 Stadträte sind. In diesem Fall wird der Stadtrat mit den verfügbaren gewählten Personen besetzt.