Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

Die Abwägung der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Zuge der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster) wird auf der Grundlage der Anlage 1 gemäß § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen. Die Abwägungstabelle in der Anlage 1 ist Bestandteil dieses Abwägungsbeschlusses.

 

Es wird beschlossen, die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Feststellungsbeschluss zu übernehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


Die Beschlussvorlage liegt vor. Herr Höhne erläutert diese Vorlage und bittet um Beratung.

 

Herr Löwe hat die Einwände der IHK und Edeka wahrgenommen und bestätigt diese.

 

Herr Thieme bewertet den Einspruch von Edeka als Interessenvertretung. In der freien Wirtschaft herrscht Wettbewerb und jeder muss sich der Konkurrenz stellen.

 

Anschließend erfolgt die Abstimmung. Der Beschlussvorlage wird mehrheitlich zugestimmt. Sie soll dem Stadtrat in dieser Form vorgelegt werden.