Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB, für den als Anlage zu diesem Beschluss ausgewiesenen Bereich in der Gemarkung Linda der Stadt Jessen (Elster) einen Bebauungsplan Nr. 58 für das Sondergebiet (SO) „Windenergie Linda II“ aufzustellen.

 

Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses:

- Übersichtsplan mit zeichnerischer Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes

- Auflistung der von der Planung erfassten Flurstücke und Teilflurstücke

 

Dieser Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.


Die Beschlussvorlage liegt vor. Herr Höhne erläutert diese Vorlage und bittet um Beratung.

 

Anschließend erfolgt die Abstimmung. Der Beschlussvorlage wird mehrheitlich zugestimmt. Sie soll dem Stadtrat in dieser Form vorgelegt werden