Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB, für den als Anlage zu diesem Beschluss ausgewiesenen Bereich in der Gemarkung Linda der Stadt Jessen (Elster) einen Bebauungsplan Nr. 58 für das Sondergebiet (SO) „Windenergie Linda II“ aufzustellen.

 

Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses:

- Übersichtsplan mit zeichnerischer Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes

- Auflistung der von der Planung erfassten Flurstücke und Teilflurstücke

 

Dieser Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.


Bauamtsleiter Höhne geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein.

 

Stadtrat Luczak wird dagegen stimmen.

 

Stadtrat Siegel spricht von einer großen Investition, um grünen Strom zu erzeugen.

 

Stadtrat Nowak führt das Beispiel Kraftwerk Jänschwalde an, wie dort Strom erzeugt wurde und spricht sich auch für weitere Windräder aus.