Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

Die Abwägung der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Zuge der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster) wird auf der Grundlage der Anlage 1 gemäß § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen. Die Abwägungstabelle in der Anlage 1 ist Bestandteil dieses Abwägungsbeschlusses.

 

Es wird beschlossen, die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Feststellungsbeschluss zu übernehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


Bauamtsleiter Höhne informiert, dass es sich hier um den Neubau des REWE in Jessen handelt und geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein.

 

Stadträtin Wolf macht aufmerksam, dass die Stellungnahmen die Bedenken der Stadträte bestätigen.  

Sie möchte wissen, ob es für die Stadt aus rechtlicher Sicht raumordnerische Probleme geben könnte, da die IHK Bedenken sieht. Auch möchte sie den Unterschied von Stellungnahme, Einwendung oder Widerspruch in diesem Verfahren erläutert wissen.

 

Bauamtsleiter Höhne antwortet, dass die verschiedenen Einwände, Widersprüche in der Abwägungstabelle eingeflossen sind und mit dem Investor behandelt werden. Er geht von einem ordnungsgemäßen Verfahren aus.

 

Bürgermeister Jahn betont, dass die Bauleitplanung durch die Kommune erfolgt, er kennt keine Beispiele für rechtliche Folgen, die die „Widersprüche“ nicht gegen Bescheide erfolgen, sondern auch nur Meinungen sind. Er nennt den Widerspruch von EDEKA, dieser muss abgewogen werden. Laut Aussage im Bauausschuss spricht man hier von normaler Konkurrenz im Handel. Seiner Meinung nach ist die Stellungnahme der IHK sehr theoretisch und ohne Detailkenntnis vor Ort.

 

Stadtrat Baumgart bezieht sich auf die Sortimentsänderung für den bestehenden Markt und geht davon aus, dass hier ein Rechtsstreit mit dem Eigentümer vorprogrammiert ist.

 

Bürgermeister Jahn lässt wissen, dass der Eigentümer die Unterlagen abgefordert hat, aber sich nicht wieder meldete. Die Lösung wäre ein anderes Sortiment, dies wird von der Kommune gefordert.

 

Stadträtin Wolf bezieht sich auf den Widerspruch von „8. Planbau“ und möchte wissen, ob man diesen einfach vorzeitig abschieben kann.

 

Bauamtsleiter Höhne verweist auf Fristen und Termine, zu spät eingereichte Einwände können nicht berücksichtigt werden. Er erklärt, die Kommune wird auf und durch Widersprüche aufmerksam gemacht, der Stadtrat entscheidet mit der Abwägung.

 

Stadtrat Siegel betont, der alte Standort REWE kann nicht erweitert werden, man hat sich für einen neuen Standort entschieden. Der Besitzer hatte Zeit, sich zu melden.

 

Bürgermeister Jahn erinnert, dass im Haushaltsplan die Entwicklung des Gewerbegebietes II mit dem Straßenbau – Einfahrt bei SPRINT – enthalten ist. Ohne Neubau REWE findet auch die Erschließung des Gebietes nicht statt.

 

Stadträtin Wolf resümiert, die Bedenken bleiben.

 

Stadtrat Richter spricht von einer Toplage des alten REWE-Standortes und ist sicher, ein Nachnutzer wird sich finden.