Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt gemäß § 9 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung LSA für stattfindende Kommunalwahlen den Ersatz des Aufwandes der Mitglieder des Wahlausschusses je Sitzung sowie der Wahlvorstände für den Tag der Wahl auf 25,00 Euro festzulegen.


Stellvertretender Wahlleiter Weiner geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein. Er informiert, dass sich der Landkreis bei 25 Euro Erfrischungsgeld mit 50 Prozent an den Kosten beteiligen wird.

Bei einer Erhöhung über 25 Euro ist eine Beteiligung des Landkreises fraglich, verdeutlicht er.