Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB, für den als Anlage zu diesem Beschluss ausgewiesenen Bereich in der Gemarkung Linda der Stadt Jessen (Elster) ein Verfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteils Linda für das Sondergebiet (SO) „Windenergie Linda II“ einzuleiten.

 

Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses:

- Übersichtsplan mit zeichnerischer Abgrenzung des Geltungsbereiches der 5. Änderung des FNP Linda

- Auflistung der von der Planung erfassten Flurstücke und Teilflurstücke

 

Dieser Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.


(Stadtrat Baumgart nimmt ab 18:08 Uhr an der Sitzung teil.)

 

Bauamtsleiter Höhne geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein und betont, dass bereits am 05.07.2022 ein Antrag dafür bei der Regionalen Planungsgemeinschaft gestellt wurde.

 

Stadtrat Luczak wird nicht zustimmen, er findet, die Einnahmen sollten direkt an jeden Bürger ausgezahlt werden. Er prognostiziert eine Strompreiserhöhung.

 

Stadtrat Klotz findet, die gesamte Stadt ist zu betrachten, die Lage in Linda ist seiner Meinung nach vertretbar.

 

Bürgermeister Jahn kommentiert in Richtung Stadtrat Luczak, dass die Preisentwicklung der Energie steigen wird, auch wenn weniger verbraucht werden wird.

Bei „Windenergie Linda II“ ist man derzeit in der Bauleitplanung. Er verdeutlicht, diese 103 Hektar sind im Teilplan Wind enthalten, damit ist ein Teil der erforderlichen 2,3 Prozent erfüllt.

 

Stadtrat Freydank möchte wissen, wie das Gebiet in Linda ausgewählt wurde.

Bürgermeister Jahn informiert, durch die fachliche Beurteilung der Regionalen Planungsgemeinschaft, u. a. durch Windmessung, wurde es ausgesucht.

 

Stadtrat Wilczynski spricht von viel Wald um Linda herum und möchte wissen, ob es geplant ist, dort im Wald Anlagen aufzustellen.

Bürgermeister Jahn lässt wissen, der Wald wird nach Änderung des Waldgesetzes ein Teil der Windplanung 2027 werden.