Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

Die Abwägung der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Zuge der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jessen (Elster) wird auf der Grundlage der Anlage 1 gemäß § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen. Die Abwägungstabelle in der Anlage 1 ist Bestandteil dieses Abwägungsbeschlusses.

 

Es wird beschlossen, die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Feststellungsbeschluss zu übernehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


Bauamtsleiter Höhne geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein und macht aufmerksam, dass es hier um den REWE-Markt geht.

 

Es gibt keine Fragen oder Diskussion.