Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt gemäß § 9 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung LSA für stattfindende Kommunalwahlen den Ersatz des Aufwandes der Mitglieder des Wahlausschusses je Sitzung auf 25,00 Euro sowie der Wahlvorstände für den Tag der Wahl auf 50,00 Euro festzulegen.


Hauptamtsleiter Fischer stellt die neue Sitzungsvorlage vor und geht ausführlich auf die Begründung ein. Er betont, eine kurzfristige Änderung bei der Höhe des Erfrischungsgeldes machte eine neue Vorlage erforderlich.

 

Stadtrat Richter findet diese Erhöhung angemessen.